Volltext: Jahrbuch (2012) (111)

98Frommelt Fabian: Stabilisierung durch 
Verpachtung? 
Bezahlung kaum Arbeiter fand. «Die herren von Balzers wollen gar freÿherren sein», meinte er ironisch. Wenn man sie nicht strenger behandle, «werden [sie] entlich gar freÿe Pintner [Bündner] sein wollen».80 Im Mai 1708 endlich untersuchten die Subdelegierten die Sachlage vor Ort in Vaduz.81 Sie kamen zum Schluss, dass eine gewohnheitsrechtliche Fronpflicht bestehe, da die Balzner und Triesenberger früher auf dem Meierhof und auf den Schlossgütern gefront hätten; dass dies bitt- oder zwangsweise geschehen war, sei nicht bewiesen. Die Subdelegierten stützten sich auf einen älteren Spruch der kaiserlichen Kommission in der oben erwähnten Klage der Landschaften gegen Graf Ferdinand Karl von 1684, der 1686 vom Kaiser bestätigt worden war. Darin hiess es, «daß wegen der geklagten ungewöhnlichen fron dien- sten die graffen die underthanen wider altes herkommen nicht beschwären, sonderen es beÿ dem sulzischen urbar dergestalten lassen, dz ihnen anstatt essen und trinckhen für ein frohn fuhr 3 bazen und für ein handt fuhr (!) sechs kreüzer, wie es bis dato breüchlich gewessen, gereicht werden sollen.»82 
Spitzfindig hielten die Subdelegierten nun fest, «daß wegen den frohndiensten selber sie auf dz herkhommen, und nur wegen das essen und trinkhen auf das sulzische urbar gewisen worden». Von einer Be- strafung wurde abgesehen.83 Im Oktober desselben Jahres berichtete Rohrer, die Triesenberger hätten nun zu seiner Zufriedenheit ge- front, die Balzner aber nicht eine Stunde.84 Erneut fanden 
Pflicht, sondern entweder freiwillig aufgrund einer Bitte oder unter Zwang.74 Unrechtmässig geforderte Fronen hatten denn auch einen wesentlichen Punkt der von den Landschaften im Januar 1684 bei Kaiser Leopold I. gegen Ferdinand Karl eingebrachten Klagen gebildet.75 Er könne nicht genug beschreiben, «wie halssterrig und meisterloß die pauren seÿen», teilte Rohrer mit, und wenn die kaiserliche Administration nicht durchgreife, werde sie «nach und nach das schene regal der frohn schimpflich verlieren».76 Auf Rohrers Ansuchen erliess die Subdelegationskommission 1707 und 1708 mehrere Dekrete, in denen sie den Untertanen befahl, die Fronen vorläufig zu leisten, bis in dieser Streitfrage ein Entscheid falle.77 Die Bauern kamen dem Befehl jedoch nicht oder nur beschränkt nach, obwohl ihnen darin eine Strafe von 100 Reichstalern angedroht wurde. Im Februar 1708 schrieb Rohrer nach Kempten, er habe schlaflose Nächte, weil er ohne die Fronen «den nu- zen der güeter ... im veld mieste ligen und erfaulen las- sen». Unter diesen Umständen könne er die Admodiati- onsjahre ohne seinen «höchsten schaden und disreputa- tion» nicht vollbringen.78 Rohrer sah die Rentabilität der Admodiation aufgrund der Fronverweigerung gefährdet. Bei Abschluss des Admodiationsvertrags hatte er mit der Fron gerechnet; wenn diese nicht geleistet wurde oder durch Lohnarbeit ersetzt werden musste, stimmte seine Kalkulation nicht mehr. Wenn es so weiter gehe, werde er «[s]einen bettel gar einbiessen»,79 
zumal er auch gegen Ausschnitt aus der 1756 von Johann Lambert Kolleffel ange- fertigten «Special Charte von dem innern Theil des Reichs Fürstenthums Lichtenstein». Erkennbar sind darin die herr- schaftlichen Meierhofgüter, um deren Bewirtschaftung mit Fronarbeit sich 1707 bis 1709 ein Streit zwischen Admodiator Rohrer und den Gemeindeleuten von Balzers zutrug. Kapitel_4_Frommelt.indd   9822.10.12   12:34
	        

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