87 Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Jahrbuch Band 110, 201157
Liechtensteiner Volksblatt vom 2. März 1994. 58 Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag Nr. 145/1996 vom 26. November 1996, S. 5 und S. 8. 59 Regierungsentscheid RA 94/4420 vom 30. November 1994, S. 10. 60 Ebenda, S. 10. 61 Ebenda, S. 3 und S. 5. 62 Regierungsentscheid RA 94/4420 vom 30. November 1994, S. 6; Akteneinsicht Regierung vom 9. Oktober 2001 durch Nadja Frick. 63 Akteneinsicht Regierung vom 9. Oktober durch Nadja Frick. 64 Landtagsprotokoll vom 20. April 1994, S. 355. 65 Landtagsprotokoll vom 21. April 1994, S. 517. 66 VBI Entscheid Nr. 1995/9 vom 11. Mai 1995, S. 5. 67 VBI Entscheid Nr. 1995/9 vom 11. Mai 1995, S.
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März 1994 nicht in der Lage «... verlässliche Aussagen über die Glaubwürdigkeit und die Schutzbedürftigkeit einzelner Beschwerdeführer zu
machen.»67 Integrationsbemühungen bis zum ersten Regierungsentscheid vom November 1994 Unter der Leitung von Hansjörg Quaderer führten die Tibeter einen Möbelrenovierungsauftrag aus, welcher längere Zeit in Anspruch nahm und zur Zufriedenheit aller erledigt werden konnte. Später wurde eine Gruppe der tibetischen Männer für eine gewisse Zeit auf einer privaten Baustelle eingesetzt. Sehr wichtig war auch die Integration der Tibeter im liechtensteinischen Versicherungswesen. Dank den Bemühungen des Vereins «Tibet-Unterstützung Liech- tenstein» war es möglich, die Flüchtlinge gegen Unfall und Krankheit zu versichern. Leider gerieten einige der Flüchtlinge – als Folge des lang ausbleibenden Re- gierungsentscheids – unter psychischen Druck, was sich langsam in physischen Leiden bemerkbar machte. Daher mussten sie immer wieder einen Arzt konsultieren. Im September 1994 nahmen die tibetischen Lands- leute mit einem Flüchtlingsstand an der LIGHA (Liech- tensteinische Industrie-, Gewerbe- und Handelsausstel- lung) teil. Dadurch kamen sie in verstärkten Kontakt mit der liechtensteinischen Bevölkerung. Auch am Jahrestag ihrer Ankunft, dem 8. Oktober 1994, wurde die Bevöl- kerung mit Zeitungsberichten über die Situation der Tibeter in Liechtenstein informiert. Am 15. Oktober 1994 konnten sie mit einem «Tag der offenen Tür» zusätzliche Sympathien bei der Bevölkerung gewinnen.
Vereins «Tibet-Unterstützung Liechtenstein», Hansjörg Quaderer, und der Regierung, jedoch ohne sich in den wesentlichen Aspekten anzunähern. Im März 1994 vernahm die Landespolizei die Asyl- bewerber einzeln und unterbreitete der Regierung am 26. März 1994 einen Schlussbericht, der festhielt, dass durch die Einzelverhöre mehrere Ungereimt- heiten zu Tage gekommen waren.62
Es sei auffallend gewesen, wie detailliert die Flüchtlinge Angaben über frühere Demonstrationen erteilt hätten. Wenn sie jedoch zur Flucht beziehungsweise zum Fluchtweg be- fragt wurden, seien die Antworten sehr dürftig ausge- fallen. Auch das von der Regierung hinzugezogene schweizerische Bundesamt für Flüchtlingswesen war der Meinung, dass die geschilderten Fluchtwege sowie das Vorgehen an den Grenzübergängen eher unglaub- würdig seien.63 Zwischendurch befasste sich auch das liechtenstei- nische Parlament, der Landtag, mit dieser Angelegenheit. Der Landtagsabgeordnete Xaver Hoch stellte am 20. April 1994 die folgende kleine Anfrage an die Regierung: «Wie ist der Stand der Dinge und wie soll es weiter- gehen?»64 Die Regierung antwortete darauf am 21. April 1994 wie folgt: «Die Befragung der tibetanischen Flücht- linge gestaltet sich auf Grund von sprachlichen Problemen sehr schwierig. Die Einzelbefragungen konnten jedoch vor kurzem dennoch abgeschlossen werden. Auf Grund der nunmehr vorliegenden Befragungsergebnisse ist allerdings noch nicht klar, ob es sich bei den nach Liech- tenstein geflüchteten Personen tatsächlich um Flücht- linge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention handelt, da einige Aussagen materiell überprüft werden müssen. Die Regierung hat in der Sitzung vom 19. April 1994 beschlossen, zur näheren Überprüfung der Resultate der Befragung mit dem Bundesamt für Flüchtlingswe- sen Kontakt aufzunehmen, um die offenen Fragen zu klären.»65 In einem Gespräch zwischen der liechtensteinischen Landespolizei und dem schweizerischen Bundesamt für Flüchtlingswesen vom 11. Mai 1994 in Zürich kam zum Ausdruck, dass das Bundesamt verschiedene Punkte als überprüfenswert erachtete, so zum Beispiel Aspekte wie: «Individuelles Vorbringen», «Ausweise», «Reiseweg» so- wie «weitere Abklärungsmöglichkeiten».66 Zudem sah sich das schweizerische Bundesamt für Flüchtlingswesen aufgrund des Schlussberichts der Landespolizei vom 26. Kapitel_3_Frick_Good.indd 8726.07.11 13:45