83 Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Jahrbuch Band 110,
2011Dies
vermochte Herrn D jedoch nicht zu beeindrucken; zu Hause bei einem Freund schrieb er kurz darauf neue Plakate. Als erneut chinesische Polizisten in der Schule auftauchten, wurden Herr D und zwei seiner Schul- freunde verhaftet; dort wurden sie unter Folterungen und Drohungen immer wieder nach dem Drahtzieher der Plakataktionen befragt. Trotz ihrem eisernen Schwei- gen durften sie – mit der Auflage, solche Plakataktionen zu unterlassen – das Gefängnis nach einer Woche wieder verlassen. Dennoch plakatierten Herr D und seine Schul- freunde weiter. Nachdem sie von einem chinesischen Jungen, der oberhalb der Schule wohnte, verraten wor- den waren, sperrten chinesische Sicherheitskräfte Herrn D für drei Wochen ins Gefängnis. Bevor sie ihn danach wieder frei liessen, machten sie ihm unmissverständlich klar, dass er bei einem erneuten Versuch, Plakate aufzu- hängen, mit dem Tod oder lebenslanger Gefängnisstrafe rechnen müsse. Eine Woche später stellte er fest, dass seine Papiere, inklusive Schulpass, und sein ganzes Hab und Gut verschwunden waren. Kurz darauf wurden ihm und einem seiner Schulfreunde die Kleider in die Hände gedrückt und sie mussten die Schule verlassen. Im Mai 1993 fertigte Herr D erneut Plakate an; zudem ging er mit der «verbotenen»53
tibetischen Flagge auf die Strasse. Im Juli 1993 legte ihm ein Schulfreund nahe, dass es bes- ser wäre, wenn sie beide Tibet verlassen würden, denn die chinesische Polizei besässe Fotos von ihnen, wie sie 1987 und 1993 an Kundgebungen teilgenommen hatten. Diese Information hatte der Schulfreund von seinem Va- ter, der für die chinesische Polizei tätig war, erhalten.
Auf die persönlichen Gründe für ihre Flucht angespro- chen, nannten die tibetischen Flüchtlinge die damalige – bereits seit 1949/50 andauernde – politische Situation in Tibet und deren Folgeerscheinungen.51 Herr A zum Beispiel beteiligte sich am 1. Oktober 1987, am 5. März 1988, am 5. März 1989 sowie am 23. Mai 1993 an Kundgebungen für die Befreiung Tibets. An- lässlich der Kundgebung vom 5. März 1988 wurde Herr A inhaftiert; dank verwandtschaftlicher Beziehung konnte er das Gefängnis nach zwei Monaten wieder verlassen. Ausserdem schmuggelte er zusammen mit anderen Tibetern Briefe, in welchen die chinesische Be- setzung Tibets kritisiert wurde, von Tibet nach Indien. Nachdem einer dieser Briefschmuggler im Juli 1993 ver- haftet worden war, riet dessen Frau Herrn A zur Flucht aus Tibet. Der Grund dafür war, dass der Verhaftete sei- nen Namen unter den Folterungen – die in tibetischen Gefängnissen unter chinesischer Aufsicht an der Tages- ordnung sind – hätte preisgeben können. Weiter nennt Herr A als Fluchtgründe auch den Verlust der tibetischen Kultur, den Raub von Holz und Bodenschätzen, die ständige Ansiedlung von Chinesen sowie die Geburten- kontrolle unter der chinesischen Oberherrschaft. Herr A hoffte, dass er durch seine Flucht der Welt über die Geschehnisse in Tibet berichten und dadurch seinem Heimatland zur Freiheit verhelfen könne. Herr B hatte sich in den Jahren 1987, 1988 und 1992
52 an Kundgebungen beteiligt. Während diesen Kundge- bungen wurde er mehrmals von chinesischen Polizisten fotografiert. Da die chinesische Polizei ihn aufgrund die- ser Fotos suchte, entschloss er sich, aus Tibet zu fliehen. Frau C hatte Schwierigkeiten mit den chinesischen Behörden bekommen, weil sie mehrmals Tibetern half, über die nepalesische Grenze zu fliehen; sie war deswe- gen sogar drei Tage lang im Gefängnis. Zudem sagte sie, dass die Tibeter bereits Probleme bekämen, wenn sie schlecht über die Chinesen redeten. Herr D engagierte sich für die Befreiung seines Heimatlandes, indem er sich an verschiedenen Kund- gebungen beteiligte und nachts mit vier Schulfreunden Plakate mit der Aufschrift «Freiheit für Tibet» aufhängte. Das war im Jahr 1987. Ein paar Tage, nachdem sie die Plakate aufgehängt hatten, erschienen chinesische Po- lizisten in der Schule, die Herr D besuchte. Die chine- sischen Polizisten waren gekommen, um die Schrift jedes Schülers mit derjenigen auf den Plakaten zu vergleichen.
Persönliche Aussagen der Flüchtlinge51 Hier und im Folgenden nach Interviews mit den tibetischen Flüchtlingen sowie nach Akteneinsicht Regierung vom 9. Okto- ber 2001 durch Jeannette Good. 52 Gemäss der Liste vom 14. Januar 1994 «Reported Demonstrations 1987–1993», beiliegend bei den Regierungsakten, fanden in die- sen Jahren mehrere Demonstrationen statt. 53 Mäder (1997), S. 89. Kapitel_3_Frick_Good.indd 8326.07.11 13:45