43 Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Jahrbuch Band 110,
2011
§ 8 Bei eingetretenem Sterbefall eines Mitgliedes wird die Unter- stützungs-Cassa die gesetzlich mindesten Begräbniskosten tra- gen. [Dieser Paragraph ist durchgestrichen.] § 9/8 Insofern der Kassabestand durch aussergewöhnlich vorkom- mende Krankheits- und Unglücksfälle bis auf den Betrag von fl 150 erschöpft werden sollte, so behält sich die Webereidirek- tion das Recht vor, die vierwochige Auflage auf unbestimmte Zeit zu erhöhen oder (auch die Auflage des halben Taglohns so lange zu sistieren, bis der Kassabestand wieder auf 300 Gulden angewachsen ist, so dass während dieser Zeit nur die ärztliche Verpflegung von der Krankenkassa zu tragen sein wird. § 10/9 Die Rechnungsführung und Verwaltung der Unterstützungs- kasse besorgt die Weberei-Direktion u. verpflichtet sich über- dies, jeden zweiten Zahltag über die Einnahmen u. Ausgaben u. über den Kassabestand einen Ausweis zu verfassen, u. im Stiegenhaus mittels Anschlag zu veröffentlichen. § 11/10 Die Direktion geht ferner die Verpflichtung ein, alle diejenigen Bussen od. Strafgelder, welche nicht Folgen einer wirklichen Schädigung des Geschäftes, sondern nur durch Übertretung u. Missachtung der nothwendigen unerlässlichen allgemeinen Ordnung herbei geführt sind, zum Besten der Unterstützungs- kasse abzutreten. § 12 Solange die Weberei Arbeiter beschäftigt, soll keine Theilung der durch dieselben geflossenen oder eine Zurücknahme der durch die Direktion eingeschossenen Gelder od. eine Auf- hebung der Unterstützungskasse stattfinden, wohl aber soll, wenn der Kassabestand die Höhe von fl 600 in Folge günstiger Gesundheits-Umstände erreichen sollte od. die vierwöchent- liche Auflage so lange unterbleiben, bis der Fonds wieder auf den Betrag von fl 500 herabgemindert sein wird. Sollte die gegenwärtige Firma aufhören zu bestehen oder Arbeiter zu beschäftigen, würde der von ihr gestiftete Fond von fl 200 zurückgezogen u. die von den Arbeitern erhobenen Beträge unter dieselben vertheilt werden. Vaduz, am 31. Mai 1870 Vorstehende Statuten geprüft u. genehmigt. Fürstl. L. Regierung Vaduz den 9. Juli 1870. Vorstehende Korrekturen in § 6 u. die Streichung des § 8 wurden endlich vorgenommen F. L. Regierung Vaduz den 20. Dezemb
1870.»272Quellen-
und Literaturverzeichnis Quellen im Liechtensteinischen Landesarchiv (LILA) DS 49A: Jahresabschlüsse der Kranken-Unterstützungs-Kasse. LTA 1904/L1: Tagesordnung für die Landtagssitzung vom 5. Dezember 1904. LTA 1905/L6: Kabinettsrat In der Maur an den Landtag, 8. Dezember 1905. LTA 1907/L1: Kommissionsberichte, Tagesordnung für die Landtagssitzung vom 14. Dezember 1907. LTA 1907/L6: Petition des Gewerbevereins um Erlass einer neuen Gewerbeordnung. LTA 1909/L2: Änderung der Gewerbeordnung. LTA 1912/SO4/2: Landtagsprotokolle 1912, Sitzung vom 14. Dezember 1912. LTA 1914/L12: Motion bezüglich einer teilweisen Abänderung der Gewerbeordnung von 1910. LTA 1915/L1: Kommissionsberichte und Tagesordnungen für die Landtagssession 1915. LTA 1915/L1: Kommissionsbericht zur Abänderung der Gewerbeordnung von 1910. LTP 1874: Landtagsprotokolle 1874. LTP 1904/64: Annahme des Kommissionsantrags bezüglich Abänderung der Gewerbeordnung. LTP 1909: Landtagsprotokolle 1909. LTP 1915: Landtagsprotokolle 1915. PA 100/24/1–2: Statuten des Vereins für Kranken- und Wöchnerinnenpflege im Fürstentum Liechtenstein 1913. PA 100/24/2: Erster Jahresbericht des Vereins für Kranken- und Wöchnerinnenpflege im Fürstentum Liechtenstein für das Jahr 1913. PA 103/34: Krankenversicherung Statuten der verschiedenen Krankenkassen 1871–1972. PA Hs 1/216: Protokolle der Männer- Krankenkasse der Weberei Triesen. RE 1870/515: Rosenthal, mechanische Weberei – Genehmigung der Statuten der Unterstützungskasse. RE 1871/108: Rosenthal’sche Fabrik Statutenänderung. RE 1887/63: Rosenthal’sche Fabrik Unfallversicherung. RE 1889/1852: Krankenkassen Errichtung.
270 Vgl. Merki 2007, S. 204 f. Eine stärkere Übereinstimmung ergibt sich für die Gesetzgebung zur Sozialversicherung nach Ende des zweiten Weltkriegs; siehe dazu: Hoch 1991, S. 249 f., für einen kurzen Abriss auch den Artikel «Sozialversicherung» im HLFL. 271 LILA RE 1922/158 Begleitschreiben Dr. Renfers zum Gutachten an die Regierung, 15. April 1922. 272 LILA RE 1871/108: Statuten der Unterstützungs-Cassa für erkrankte od. verunglückte Arbeiter der mechanischen Weberei Vaduz von 1870. Kapitel_1_Vogt.indd 4326.07.11 13:44