37 Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Jahrbuch Band 110, 2011240
RE 1926/4899: Liechtensteinische Krankenkasse an Regierung, 28. November 1926. 241 Vgl. den Artikel «Concordia» im HLS. 242 Hoch 1991, S. 42. 243 Vgl. Brunhart 2000, S. 17. 244 Hoch 1991, S. 44 ff. 245 LGBl. 1971, Nr. 50, Gesetz vom 24. November 1971 über die Krankenversicherung. 246 Hoch 1991, S. 48 ff. 247 Vgl. Merki 2007, S. 204 f. 248 Ebenda, S. 22 sowie S.
48.
Diskussion der Ergebnisse und Schlussbemerkungen Beschäftigte in der Weberei in Triesen, um
1900.
Versucht man die Entwicklung der Krankenversiche- rung in Liechtenstein für den behandelten Zeitraum zu überblicken, so zeigt sich einerseits eine sehr spät einset- zende Entwicklung, andererseits eine ähnliche Abfolge der Ereignisse, wie sie auch in den Nachbarstaaten ge- schah. Beginnend mit der Industrialisierung und hierbei vor allem dem Aufkommen der Textilindustrie, dauerte es geraume Zeit, bis eine Krankenversicherung auch für Bevölkerungsteile ausserhalb der Fabriken verfügbar wurde. Erkennbar ist eine Entwicklung, die von den Be- triebskrankenkassen über die Ausweitung der Versiche- rung mittels Hilfsvereinen hin zu verstärkten staatlichen Gesetzgebungsmassnahmen führte. Das anfangs be- schränkte Versicherungsobligatorium wurde später auf weitere Teile der Bevölkerung ausgedehnt. Diese Ent- wicklungen verliefen teilweise parallel und nicht ohne Rückschläge. Wie die aufgezeigten Beispiele belegen, mussten sowohl bei den Betriebskrankenkassen als auch
innerhalb der Krankenversicherungsvereine Leistungs- kürzungen oder Prämienaufschläge hingenommen wer- den. Die schnelle Rücknahme der fortschrittlichen Ge- werbeordnung von 1910 und die verschiedenen in den 1920er Jahren geplanten aber nie realisierten Sozialver- sicherungsprojekte zeigen ähnliche Rückschläge auch für die staatliche Seite auf. Eine wesentliche Zäsur in der Kapitel_1_Vogt.indd 3726.07.11 13:44