Volltext: Jahrbuch (2011) (110)

35 Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Jahrbuch Band 110, 2011221 
 Ebenda. Edmund Schulthess (1868–1944) war freisinniger Bun- desrat und leitete damals das Volkswirtschaftsdepartement. Zu seinen sozialpolitischen Aktivitäten vgl. auch Sommer 1978, S. 140 ff.; Maurer 1981, S. 794 ff. 222  Ebenda. 223  Vgl. Hoch 1991, S. 20; siehe auch LILA RE 1922/158: Gutachten Dr. Renfer, S. 20. 224  LILA RE 1922/158: Begleitschreiben Renfers an die Regierung. 225  LILA RE 1922/158: Gutachten Dr. Renfer, S. 12 f. 226  Ebenda, S. 13. 227  Ebenda, S. 14; zur Komplexität der Risikokalkulation in der Unfallversicherung siehe Lengwiler 20062, S. 101 ff. 228  Vgl. LILA RE 1922/158: Gutachten Dr. Renfer, S. 14. 229  LILA RE 1922/158: Regierung an Dr. Renfer, 24. November 1922. 230  Vgl. LILA RE 1923/1071: Sozialversicherung, Gutachten Dr. Ren- fer. 231  Hoch 1991, S. 43. 232  Ebenda, S. 21. 233  Ebenda, S. 43. 234  Vgl. Beck und Gassner 1969, S. 11. 235  LILA RE 1925/2715: Statuten der Liechtensteinischen Kranken- kasse. 236  Vgl. Hoch 1991, S. 43 f. 237  Vgl. LILA RE 1925/3115: Statuten der Freiwilligen Krankenkasse Balzers 1925 und Genehmigung; zur Geschichte der freiwilligen Krankenkasse Balzers vgl. ausführlicher Brunhart 2000. 238  Erst in den 1950er Jahren wurden die Statuten generalüberholt und auch Frauen und Kinder in die Kasse aufgenommen. Brun- hart weist jedoch darauf hin, dass bereits in den 30er Jahren zwei Frauen Ämter im Vereinsvorstand innehatten, Brunhart 2000, S. 47. Die Vereinsstruktur der Kasse blieb bis heute erhalten. Vgl. Brunhart 2000, S. 41 ff. 239  Vgl. LILA RE 1926/4899: Christlich-soziale Krankenkasse, Ge- schäftsausdehnung auf Liechtenstein. Zur CSS vgl. den Artikel «CSS Versicherung» im Historischen Lexikon der Schweiz (im Folgenden: 
HLS). 
und übernahm damit eine Nischenfunktion mit der Ver- sicherung einer zuvor unversicherten gesellschaftlichen Gruppe. Eine Ausweitung der Krankenversicherung auf wei- tere Teile der Bevölkerung gelang erst mit dem Eintritt zweier schweizerischer Kassen in den erst damit entste- henden liechtensteinischen Versicherungsmarkt. Bereits 1926 gelangte die «Christlichsoziale Kranken- und Unfall- kasse der Schweiz» an die Regierung mit dem Ansuchen, ihre Tätigkeit auch auf das Fürstentum auszudehnen.239 Die Kasse hatte in den letzten Jahren einzelne Mitglieder in Liechtenstein gewonnen und wollte nun zur Ausdeh- nung ihres Geschäfts auf das Fürstentum Liechtenstein eine eigene Sektion gründen. Die Regierung schrieb da- raufhin die «Liechtensteinische Krankenkasse» in Schaan an, um von ihrer Seite eine Stellungnahme zu erhalten. 
Fast zeitgleich mit dem Auftrag an Dr. Renfer für das Sozialversicherungsgutachten wurde ebenso eine er- neute Reform der Gewerbeordnung ins Auge gefasst. Der Basler Professor Jakob Landmann arbeitete dazu ei- nen Gesetzesentwurf aus, welcher ein alle Arbeitnehmer einschliessendes Obligatorium für die Übernahme von Krankenpflegekosten vorsah. Aber auch dieser Entwurf wurde angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Um- stände und weil die politischen Kräfte mit der anderwei- tigen Neuordnung des Staates gebunden waren, nicht weiter verfolgt.231 
Obwohl sich die regierende Volkspar- tei sehr für die Förderung der Sozialversicherung enga- giert hatte, war die Regierung schliesslich gezwungen, die ehrgeizigen sozialpolitischen Ziele der 1920er Jahre fast ausnahmslos aufzugeben.232 
Das in der Verfassung verankerte Ziel, die Krankenversicherung zu fördern, wurde in den folgenden Jahren lediglich durch die Ge- währung von Landessubventionen wahrgenommen.233 In den 1920er und 1930er Jahren kam es dennoch zu einigen Veränderungen in der Krankenversicherung Liechtensteins. Der seit 1894 bestehende «Allgemeine Kranken-Unterstützungsverein» wurde 1925 zur Liech- tensteiner Krankenkasse umbenannt und erhielt neue Statuten. Dennoch blieb die bisherige Vereinsstruktur bestehen:234 
Weiterhin blieben Kinder bis 15 Jahre, sowie Menschen ab 50 Jahren vom Vereinsbeitritt und damit auch von der Krankenversicherung ausgeschlossen.235 So stagnierten auch die Mitgliederzahlen des Kranken- Unterstützungs-Vereins während der 1920er Jahre oder sie waren sogar leicht rückläufig.236 Allerdings erfolgten weitere Kassengründungen mit der Einrichtung der «Freiwilligen Krankenkasse Balzers» in Vereinsform und der nach Konflikten mit den bestehenden Kassen erlaubten Niederlassung schweizerischer Krankenversi- cherungen im Fürstentum Liechtenstein. Die Freiwillige Krankenkasse Balzers ist dabei als Sonderfall zu betrach- ten, indem sie die Mitgliedschaft sowohl demo- als auch geographisch stark einschränkte und nur erwachsene Männer der Gemeinde Balzers Mitglied des Vereins wer- den konnten.237 Zugleich genügten die statuarisch fest- gelegten Leistungen nicht den gesetzlichen Mindestan- forderungen, wodurch sie einerseits von Landessub- ventionen ausgeschlossen war und andererseits einen weiteren Kreis an potenziellen Mitgliedern ausschloss. Damit wurde sie in erster Linie ein Versicherer für die laut Gesetz nicht versicherungspflichtigen Bauarbeiter238 Kapitel_1_Vogt.indd   3526.07.11   13:44
	        

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