146Jahresbericht des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein
2010
Gemeinde- und Staatsbürgerrecht von Frauen durch Hei- rat, aber auch Aufnahmen von im öffentlichen Dienst tä- tigen Personen (Beamte, Lehrer, Politiker, Geistliche und Militärdienstleistende) sowie Aufnahmen von privatwirt- schaftlich tätigen Personen (Landwirte, Handwerker und Gewerbetreibende). Ein spezielles Augenmerk ist der Einbürgerung von Personen mit einem besonderen Bezug zum Fürstenhaus gewidmet. Nach Abschluss der ersten Fassung des Gesamtmanu- skripts erfolgte die Vorbereitung der Interviews. Ein ers- tes, ausführliches Gespräch konnte anfangs Januar 2011 durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Interviews wer- den in die Überarbeitung des Gesamtmanuskripts, die im ersten Halbjahr 2011 erfolgen wird,
einfliessen. Teilprojekt II: Finanzeinbürgerungen in Liechtenstein 1919 bis 1955 Nach der Erstellung des Zwischenberichts zum Teil- projekt «Finanzeinbürgerungen» konnte mit der Nieder- schrift der Kapitel zu den Einzelfallstudien aus dem Un- tersuchungszeitraum 1919 bis 1959 begonnen werden. Daneben wurden die Landtagsprotokolle des Zeitraums 1914 bis 1959 gesichtet und ausgewertet. Die Verschriftli- chung der daraus resultierenden Ergebnisse ist noch bis Ende Februar 2011 in Arbeit. Der Fokus richtet sich hier auf die Entwicklung und den Wandel sowohl der Krite- rien zur Erteilung einer Finanzeinbürgerung als auch der praktischen Anwendung dieser Kriterien auf die einzel- nen Bewerber. Des Weiteren wurde seit September 2010 der Archiv- bestand der Regierungsakten des Fürstentums Liechten- stein für besagten Zeitraum von rund vier Jahrzehnten systematisch eingesehen. Von besonderem Interesse waren hier Einbürgerungsansuchen an die Regierung, die nicht zu einer Einbürgerung führten. In den meisten dieser Fälle konnten oder wollten die Ansuchenden die enormen Taxen, die für eine Einbürgerung gefordert wurden, nicht aufbringen und das Gesuch wurde dem- entsprechend zurückgezogen beziehungsweise von Re- gierung und Landtag nicht weiter bearbeitet. Eine erste Fassung des Manuskripts wird voraussichtlich Ende März 2011 vorliegen.
das Abfassen der Manuskripte im Zentrum der Arbeiten. Erste Probekapitel wurden fortlaufend im Team disku- tiert. Ebenso erhielten die Forschungsbeauftragten von den Beiratsmitgliedern individuelle Feedbacks zu je einem Kapitel aus ihren Manuskripten (vgl. unten). Die Planung der Drucklegung der im Entstehen begriffenen Monographien wurde in einer ersten Sitzung mit der Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden des HVFL besprochen. Darüber hinaus bereiteten sich die Forschungsbeauftragten auf die Präsentation ihrer Er- gebnisse im Rahmen von zwei wissenschaftlichen Veran- staltungen in Innsbruck und Liechtenstein zu Beginn des Jahres 2011 vor (vgl. unten). Projektleitung Die Projektleiterin organisierte und leitete die Work- shops und Beiratssitzungen, begleitete die Erarbeitung der Zwischenberichte, verfasste individuelle Feedbacks zu den vorliegenden Kapitel der Forschungsbeauftragten, besprach mit ihnen Anpassungen bei den individuellen Zeitplänen und verfasste Berichte zu Handen des HVFL und der Regierung. Ausserdem unterbreitete sie den For- schungsbeauftragten einen Konzeptvorschlag für den Schlussbericht. Teilprojekt I: Einbürgerungsnormen und Einbürgerungs- praxis in Liechtenstein im 19. und frühen 20. Jahrhundert Auf der Basis des vorliegenden Detailkonzeptes erar- beitete Klaus Biedermann im Berichtsjahr 2010 die erste Fassung des Gesamtmanuskripts. Parallel dazu erfolgten laufend gezielte Nachrecherchen im Liechtensteinischen Landesarchiv in Vaduz und – mit Einschränkungen – im Gemeindearchiv Triesenberg. Während der Niederschrift der ersten Manuskriptfassung zeigte es sich, dass der ur- sprünglich geplante Aufbau der Monographie angepasst werden musste. Die erste, im Spätherbst 2010 vorgelegte Fassung des Gesamtmanuskripts schliesst ein umfangreiches Kapitel zum Themenbereich «Armut, Nicht-Sesshaftigkeit und Bürgerrecht» mit ein, welches den zumeist langen Weg zur Einbürgerung von vormals heimatlosen und fahren- den Familien darstellt. Einen Gesamtüberblick, mit Dar- stellung markanter Einzelbeispiele, zu den Einbürge- rungsfällen im 19. und frühen 20. Jahrhundert, bietet das Kapitel «Aufnahmen in das Staats- und in das Gemeinde- bürgerrecht, 1809 bis 1918». Es umfasst Einkäufe in das Kapitel_6_JB_HVFL.indd 14626.07.11 13:47