Volltext: Öffentlichkeit, öffentliche Meinung und direkte Demokratie

rungen derer bestimmt, die im öffentlichen Kommunikationsraum fak- tisch zu sprechen in der Lage sind. Folglich wird öffentliche Meinung nicht in jedem Fall die Mehrheitsmeinung der Bevölkerung repräsentie- ren. «Öffentlich» wird Meinung dadurch, dass sie in dem Kommuni - kationsraum entsteht, den man als politische Öffentlichkeit bezeichnet und nach Austausch aller Informationen und wichtigen Argumente in diesem Kontext mit Zustimmung rechnen kann. Dann allerdings «be- herrscht» sie die Öffentlichkeit in dem Sinne, dass abweichende Positio- nen mit ernsthaftem Widerspruch und besonderem Rechtfertigungs- zwang rechnen müssen. Im Hinblick auf die Funktionsbestimmungen politischer Öffentlichkeit ergibt sich aus dem Gesagten (vgl. Neidhardt 1994, 8 f.): Öffentlichkeit fungiert als Sammelstelle für (möglichst) alle poli- tisch relevanten Informationen. Sie erfüllt eine Transparenzfunktion, oder – in der Sprache der Systemtheorie – sie macht die Gesellschaft für Politik (und andere) beobachtbar. Die Öffentlichkeit hat eine Validierungsfunktion für Themen und Argumente, wenn die Sprecher nicht nur aneinander vorbei reden. Öffentliche Meinung bietet Orientierung, wenn sie aufgrund ihrer Überzeugungskraft im politischen Prozess Wirkung hinterlässt. Dieser selektive Streifzug durch die öffentlichkeitsbezogene Be- griffs- und Theorielandschaft erlaubt es nunmehr, das analytische In- strumentarium für die eigenen Forschungen zu schärfen. Forschungspraktische Konsequenzen Zunächst sprechen viele Argumente dafür, Öffentlichkeit im Einklang mit den referierten Autoren als etwas ausserhalb der grossen Funktions- systeme der Gesellschaft (Politik, Wirtschaft, Recht, Publizistik u. a.) Liegendes zu begreifen.10Sie ist kein Teil der Politik und auch nicht identisch mit dem System der Massenmedien, obwohl beide an ihr mit- wirken. Öffentlichkeit liegt gewissermassen «quer» zu den Funktions - be reichen moderner Gesellschaften, weil sich in ihr verschiedene Systemlogiken treffen und vermischen, unter anderem die Rechtferti- 27 
Öffentlichkeitstheoretische Grund lagen 10Der Text dieses Abschnitts folgt Marcinkowski 2001.
	        

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