Volltext: Öffentlichkeit, öffentliche Meinung und direkte Demokratie

Das deutet auf einen honorigen, sachlich unaufgeregten kommunika ti- ven Umgang mit dem Thema hin, der am Ideal der deliberativen Demo- kratie geschult sein mag, auf juristische Laien aber möglicherweise zu blass und jedenfalls wenig involvierend gewirkt haben könnte. Im Folgenden wird diese Deutung als 
«Rechtliche Bedenken»-Framebe- zeichnet. Der zweite Faktor beschreibt ein Framing, das man mit 
«Konflikt gütlich beilegen»-Frameumschreiben könnte. Diese Deutung identifi- ziert die eigentliche Problematik in der blossen Existenz eines Konflikts zwischen den staatlichen Institutionen, unter Ausserachtlassung der Frage und unabhängig davon, worum es dabei im Detail gehen mag. Kei- nes der Sachthemen lädt auf diesem Faktor, stattdessen werden die Form der Auseinandersetzung, die Handlungskalküle und -strategien der be- teiligten Akteure, darunter besonders die Wegzugsdrohung des Fürsten, als Problemkern thematisiert. Die Schuldzuweisung ist eindeutig etiket- tiert: In diesem Frame bildet der Fürst und niemand sonst den Aus- gangspunkt des Konflikts und er erscheint zugleich als Ursache für des- sen unversöhnliche Fortsetzung. Die innere Spaltung des Landes und seiner Bevölkerung erscheint in diesem Rahmen als die bedrohlichste al- ler Folgen des Verfassungskonfliktes. Konsequenterweise hat eine Volksabstimmung, die den politischen Konflikt gleichsam auf dem Rü- cken der Bevölkerung austrägt, in diesem Szenario keinen Platz. Her- vorgehoben werden demgegenüber vorgängige «politische» Problemlö- sungen wie der Verhandlungsweg, der parlamentarische Entscheid oder der Vorschlag, die Auseinandersetzung ergebnislos abzubrechen, wel- cher nicht zuletzt in dem ab 2001 lancierten Vorschlag eines Verfas- sungsmoratoriums zum Ausdruck kam. Eine Verfassungsreform nach dem Willen der Initianten wird abgelehnt, um Schaden vom Land abzu- wehren. Obwohl dieses Framing die kulturell tief verwurzelte Präferenz für Einigkeit in den Vordergrund stellt, hat es eine entscheidende Schwä- che: der Weg zur Auflösung des Konflikts, auf den es die Aufmerksam- keit lenkt, kann nicht glaubhaft entwickelt werden. Verhandlungslösung und parlamentarische Entscheidung konnten spätestens ab dem Zeit- punkt nicht mehr offensiv vertreten werden, an denen ihnen der Lan- desfürst und in seiner Folge die Regierung eine definitive Absage erteilt hatten. Den Verbleib bei der alten Verfassung als Lösung zu vertreten, fiel schon deswegen schwer, weil deren vermeintliche Schwächen durch die intensive Beschäftigung mit dem Thema jahrelang öffentlich ausge- 192Öffentliche 
Kommunikation im Abstimmungsprozess
	        

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