Volltext: Öffentlichkeit, öffentliche Meinung und direkte Demokratie

sicht, eine Volksinitiative anzumelden, falls sich die Meinung der VU- Abgeordneten bis zum 2. August nicht ändere. Die Volksinitiative werde er im übrigen mit einer Rückzugsklausel versehen, um der VU auch da- nach noch die Chance einzuräumen, auf Zustimmung zur Verfassungs- vorlage umzuschwenken.118 Die drei FBP-Mitglieder der Landtagskommission stellten sich hinter den Revisionsvorschlag des Fürstenhauses. Dies hatte allerdings nur noch protokollarische Bedeutung. Nach dem kurzen Gespräch zwi- schen der Kommission und dem Landesfürsten am 2. August meldeten der Fürst und der Erbprinz eine Volksinitiative zur Abänderung der Ver- fassung an. Für alle überraschend war dabei, dass sie dies persönlich ta- ten, anstatt ein Komitee zu bilden («Wir möchten das vom Fürstenhaus allein machen»119). Dieser Akt bewog eine Gruppe von 28 Bürgerinnen und Bürgern, bei der Regierung Abstimmungsbeschwerde einzulegen, da die Legitimation des Fürsten zum Ergreifen einer Volksinitiative an- gezweifelt wurde. Ferner sollte auch die Frage geklärt werden, ob die mehrfache Drohung mit der Verlegung des Wohnsitzes nach Wien nicht einer Einschränkung der Abstimmungsfreiheit gleich komme. Die Reak- tion des Fürstenhauses war wie gewohnt. Am 7. August teilte der Fürst via Liechtensteiner Volksblatt mit: «Es überrascht uns im Fürstenhaus nicht, dass die Gegner der Monarchie mit allen Mitteln versuchen wer- den, eine demokratische Entscheidung in der Verfassungsfrage zu ver- hindern.»120In einem Interview mit dem Liechtensteiner Vaterland, wel- ches in zwei Teilen am 31. August und 7. September veröffentlicht wurde, doppelte der Fürst nach: «Ich kann es nicht genug betonen: Es handelt sich hierbei um Gegner der bestehenden Verfassung, um Gegner unserer bewährten Staatsform und um Gegner der Monarchie.»121 Sowohl der Landesfürst wie auch in Folge die Regierung sprachen sich dafür aus, die zweite Lesung der Regierungsvorlage im Landtag nicht mehr durchzuführen. Die Regierung zog die Vorlage zurück. Der Landtag hätte sich zwar dennoch weiter mit der Vorlage befassen kön- 142Öffentliche 
Kommunikation im Abstimmungsprozess 118Ebd. 119Interview mit Landesfürst Hans-Adam II., Liechtensteiner Volksblatt, 3. August 2002. 120Interview mit Landesfürst Hans-Adam II., Liechtensteiner Volksblatt, 7. August 2002. 121Interview mit Landesfürst Hans-Adam II., Liechtensteiner Vaterland, 7. September 2002.
	        

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