Volltext: Öffentlichkeit, öffentliche Meinung und direkte Demokratie

angesagt war: «Wenn die Vertraulichkeit nicht gegeben ist und wenn möglich auch noch sehr einseitig informiert wird, dann werden wir die Initiative anmelden.»115Die liechtensteinischen Medien unterwarfen sich ostentativ der Nachrichtensperre.116 Eine weitere parlamentarische Debatte mit Beratungen über die ein zelnen vorgeschlagenen Verfassungsartikel und Änderungsanträgen war von vornherein faktisch ausgeschlossen, da das Fürstenhaus keine Änderungen am vorliegenden Papier mehr wünschte. Nachdem bereits im Vorfeld das bei anderen Gesetzgebungen übliche Vernehmlassungs- verfahren ausgeklammert worden war, sollte auch eine weitere Diskus- sion im Landtag unterbunden werden. Von den Mitgliedern der Kom- mission wurde erwartet, dass sie noch vor der zweiten Lesung im Land- tag die notwendige Stimmenmehrheit in den Fraktionen durch Überzeu- gungsarbeit beschaffen würden, wobei die weitere Öffentlichkeit wegen der Geheimhaltungsdoktrin systematisch aus der Meinungsbildung und Entscheidfindung auszuklammern war. Dieses Vorgehen war angesichts der mindestens bei der FL und in den Reihen der VU zu erwartenden Vorbehalte gegenüber der noch unbekannten Vorlage zum Scheitern ver- urteilt. Der parlamentarische Weg landete in einer Sackgasse. Tatsächlich teilte der Fraktionssprecher der VU dem Landesfürsten bereits in einem vom 8. Juli 2002 datierten Schreiben mit, dass die VU den Erwartungen des Landesfürsten nicht entsprechen könne. Als Gründe wurden angegeben: «die fehlende Öffentlichkeit der Diskus- sion; die Selbstachtung und das Selbstverständnis des Parlaments; die Pflicht der Abgeordneten, die Meinungen in der Bevölkerung zu be- rücksichtigen; die Freiheit des parlamentarischen Mandats; das Recht auf freie und unbeeinflusste Meinungsbildung der Abgeordneten und die fehlende Beantwortung der in der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen durch die Regierung.»117In der Antwort stellte der Landesfürst in Aus- 141 
Akteure, Frames und Kommunikationsstrategien 115Liechtensteiner Volksblatt, 25. Juni 2002. 116Das Liechtensteiner Volksblatt schrieb: «Die Einschätzung, dass die inländischen Medien die Vereinbarung [gemeint war das Stillschweigen] nicht platzen lassen wer- den, kann von unserer Seite vollauf unterstrichen werden» (2. Juli 2002), während das Liechtensteiner Vaterland diese Geheimhaltung als «aus Sicht der inländischen Medien ... unbefriedigend» bezeichnete, sich aber sehr wohl daran halten wollte (29. Juni 2002). 117Briefwechsel mit dem Landesfürsten, abgedruckt in Liechtensteiner Vaterland, 3. August 2002.
	        

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