Volltext: Öffentlichkeit, öffentliche Meinung und direkte Demokratie

Landtagspräsident Klaus Wanger (FBP) eröffnete die Debatte mit einem lebhaften Appell: «Seit dem 28. Oktober 1992 schwelt in unserem Lande ein Verfassungskonflikt. Er überschattet und schwächt in hohem Masse die staatlichen Organe in ihrem Handeln, verzehrt Kräfte, spaltet in der jüngsten Vergangenheit die Bewohnerinnen und Bewohner unse- res Landes, und dies in einer Zeit, in der unser Land wie nie zuvor seit dem Zweiten Weltkrieg mit existenziellen Herausforderungen konfron- tiert wird. Heute, am Ende eines langen Prozesses, unterbreitet uns die Regierung eine Verfassungsvorlage, die einen Kompromiss im Ringen um eine Beendigung dieses Konflikts darstellt. Dieser Kompromiss fin- det, wie bekannt, die Zustimmung des Landesfürsten. Persönlich bin ich nach wie vor der festen Überzeugung, dass auf dieser Grundlage die Bei- legung des schon bald zehn Jahre dauernden Konflikts für unser Land und alle Bewohnerinnen und Bewohner die beste Lösung ist. Die Alter- native, eine Ablehnung dieses Kompromissvorschlages, würde nach meiner Ansicht eine Staatskrise mit unabsehbaren innen- und aussenpo- litischen Folgen heraufbeschwören. Dies, meine Damen und Herren, ist aus meiner Sicht nicht zu verantworten. Im Zentrum der heutigen De- batte steht der Vorschlag der Regierung betreffend die Abänderung der Verfassung. Wir diskutieren heute weder über eine Totalrevision der Verfassung noch über die Vorschläge der Verfassungskommission und auch nicht über die Krisen der Vergangenheit. Es scheint mir auch nicht sinnvoll, ein verfassungsrechtliches Seminar abzuhalten, bei dem jede und jeder den anderen mit besseren juristischen Argumenten zu über- bieten versucht. Die Beilegung dieses Verfassungskonfliktes ist für mich nach wie vor nicht eine juristische, sondern eine politische, ja staatspoli- tische Angelegenheit von grösster Tragweite.» Landtagsvizepräsident Peter Wolff (VU) taxierte die Einleitungs- worte von Klaus Wanger als Nötigungsversuch: «Ist es in diesem Land nicht mehr erlaubt, Gesetzesänderungsvorschläge, Verfassungsände- rungsvorschläge kritisch zu beleuchten und allenfalls auch ihnen nicht zuzustimmen? Ist es denn nicht so, dass dieses Land, wenn diese Verfas- sungsänderungsvorschläge vom Volk nicht angenommen werden sollten, weiter mit der bisherigen bewährten Verfassung, die Sie selbst zu Recht gelobt haben, leben kann und leben wird? Warum eigentlich nicht? Ich verurteile das und lehne es ab, die Debatte von vornherein mit dieser Hypothek zu belasten, dass den Abgeordneten dramatisch eingebläut werden soll: Wehe, wenn ihr nicht zustimmt, und indirekt über die Laut- 115 
Parlamentarischer Weg
	        

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