Volltext: Öffentlichkeit, öffentliche Meinung und direkte Demokratie

Ereignisse 1999 und 2000 zeigten sehr deutlich, auf welch schwachen Beinen das wechselseitige Vertrauen hoher Staatsorgane stand und dass externer Druck für internen Schlagabtausch instrumentalisiert werden konnte. Nach Eintreffen der ersten Rechtsgutachten zu den Verfassungs- vorschlägen wandte sich das Fürstenhaus im Sommer 2000 an eigene Gutachter, um die gleichen Fragen abklären zu lassen wie die in den von der Regierung bestellten Gutachten. Die Ergebnisse der Gutachter wa- ren widersprüchlich. Während die Gutachter des Fürstenhauses, Franz Matscher und Günther Winkler, den Verfassungsvorschlägen des Fürs- tenhauses Unbedenklichkeit attestierten (Winkler 2001; Matscher 2001), äusserten sich die von der Regierung bestellten Gutachter durchwegs kritisch. Sie orteten eine Schwächung des demokratischen Elements in der liechtensteinischen Verfassung und sahen Probleme in der Verträg- lichkeit mit internationalem Recht. Ähnlich argumentierte der Jurist und ehemalige Regierungschef Gerard Batliner in einer Analyse (2001). Die Gespräche zwischen der Verfassungskommission und dem Landesfürsten waren offensichtlich gescheitert. In den wesentlichen Po- sitionen hatte es keine Annäherung gegeben. Bereits im Juni 1999 hatte der Landesfürst erklärt, dass seine Vorschläge nicht mehr verhandelbar seien. Gleichzeitig weigerte sich die Verfassungskommission, die Vor- schläge des Fürstenhauses zu akzeptieren. Auch die Regierung lehnte die Vorschläge ab, da sie eine Schwächung der Demokratie bedeuten wür- den. Im Juli 2000 erklärte Fürst Hans-Adam II. die Fortsetzung der Gespräche mit der Verfassungskommission wegen der zu grossen Mei- nungsdifferenzen als nicht sinnvoll. Er wollte die Landtagswahlen vom 9. / 11. Februar 2001 abwarten, um die Verfassungsänderung in neuer Konstellation zu diskutieren. Mandatsperiode 2001 bis 2005 – Alleinregierung Hasler Die Landtagswahlen von 2001 endeten mit einem Sieg der FBP, welche nun die absolute Mehrheit im Landtag besass. Die VU entschied sich wie vorher die FBP zum Gang in die Opposition, sodass die FBP mit Regie- rungschef Otmar Hasler eine Alleinregierung bildete. Die FBP war zu den Wahlen mit dem Versprechen angetreten, den Verfassungskonflikt zu lösen. Für den Fürsten eröffneten sich neue Perspektiven, da die fürs- 113 
Parlamentarischer Weg
	        

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