Volltext: Öffentlichkeit, öffentliche Meinung und direkte Demokratie

Landtagsdelegation thematisierte Fürst Hans-Adam II. in informellem Rahmen am 7. Dezember 1992 Probleme bei der Auslegung der Verfas- sung.49In den Folgejahren wurden zahlreiche Vorschläge und Vorstösse von Seiten des Fürsten unternommen, um eine anstehende Verfassungs- revision in die von ihm gewünschten Bahnen zu lenken. In der Thron- rede vom 12. Mai 1993 schlug er ein geregeltes Verfahren zur Abschaf- fung der Monarchie vor.50Der Ankündigung folgten Taten: Im Juli 1993 legte Fürst Hans-Adam II. der Regierung zwei Papiere zur Verfassungs- änderung vor. Das eine bezog sich auf Art. 13ter LV und beinhaltete ei- nen neuen Artikel zum Misstrauensantrag gegen den Fürsten und zur Abschaffung der Monarchie. Dies sollte vor allem vor dem Hintergrund der Staatskrise von 1992 ein weiteres Auseinanderdriften der beiden Souveräne verhindern, welches zu einer latenten Schwächung der Mo- narchie führe. Die Idee sei ihm im Zusammenhang mit der Neuordnung des Hausgesetzes gekommen, in welchem familieninterne Konfliktrege- lungsmechnismen eingebaut worden seien. Die zweite Vorlage bezog sich auf die Richterbestellung und Beamtenernennung. Der Fürst wollte auf das (nicht mehr praktizierte) Recht der Beamtenernennung verzich- ten, stattdessen aber seine Rolle bei der Bestellung der Richter stärken. Anstatt das Vorschlagsrecht beim Landtag zu belassen, sollten künftig die Richternominationen vom Fürsten ausgehen. Das Ernennungsrecht sollte ebenfalls beim Fürsten liegen, er hätte allerdings vorher das Ein- vernehmen mit dem Landtag zu suchen. Sollte es keine Einigung geben, könnten die Landesbürger mittels einer Volksinitiative eigene Kandida- ten nominieren, welche der Landesfürst dann ernennen würde. Die Ereignisse wurden in den folgenden Monaten allerdings von der Absetzung des Regierungschefs überschattet. Nach der im Februar 1993 gewonnenen Wahl fiel Regierungschef Markus Büchel (FBP) bei der eigenen Partei in Ungnade. Seine unberechenbare Amtsführung wurde kritisiert. Am 14. September 1993 sprach daher der Landtag in einer ausserordentlichen Sitzung dem erst knapp hundert Tage amtie- renden Regierungschef das Misstrauen aus. Die Absetzung konnte nur 106Der 
Verfassungskonflikt in Liechtenstein 49Chronologie der Ereignisse auf der Website des Vereins zur Stärkung der Volks- rechte (www.volksrechte.li, Verfassungsdebatte in Liechtenstein, Zugriff am 14.8.2007). Der Verein entstand nach der Verfassungsabstimmung aus der Initiative für Verfassungsfrieden. 50Waschkuhn 1994, 114 Fn. 83. Regierung Bericht und Antrag 87 / 2001, 4.
	        

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