Volltext: Öffentlichkeit, öffentliche Meinung und direkte Demokratie

len Begabungen in vielem ein Neuerer, der sich hierin auch gerne argu- mentativ erprobt. Er verfügt zweifelsohne, wie bereits hervorgehoben, über ein unabhängiges Urteilsvermögen, ein hohes Reflexionsniveau und über eine besondere Art kreativer Symbolik. Hans-Adam mischt sich in den politischen Prozess ein – nach seinem Rollenverständnis we- niger als neutraler ‹Schiedsrichter›, vielmehr als massgeblicher ‹Spielge- stalter› –, prägt einen neuen monarchischen Stil und steht dadurch un- weigerlich vor Akzeptanzproblemen.» Die forsche Gangart von Fürst Hans-Adam II. war etwa in seinen Bemühungen für einen Uno-Beitritt Liechtensteins zu erkennen. Trotz der Ablehnung eines Uno-Beitritts der Schweiz in einer Volksabstim- mung 1986 und der sicherlich vorhandenen Skepsis bezüglich eines Uno-Beitritts Liechtensteins in der Bevölkerung und in der politischen Elite, engagierte sich Hans-Adam II. bereits als Stellvertreter des Fürs- ten in dieser Frage. 1990 wurde der Uno-Beitritt Liechtensteins denn auch im Landtag beschlossen. Eine Volksabstimmung konnte und musste nicht durchgeführt werden, da das Staatsvertragsreferendum erst 1992 eingeführt wurde. In dieser aussenpolitischen Frage hatte Hans- Adam bereits deutlich Flagge gezeigt und war mit seinen Vorstellungen durchgedrungen. Damit wurde auch sein bereits 1970 angedeuteter Kurs wandel vollzogen, nämlich Liechtenstein aussenpolitisch verstärkt selbständig zu positionieren. Nach der «Rucksackpolitik» – früher im Schlepptau Österreichs, seit den 1920er Jahren im Schlepptau der Schweiz – sollte sich Liechtenstein stärker auf die eigenen Ressourcen und Möglichkeiten besinnen und mehr Eigenständigkeit entwickeln.48 Das Ereignis, welches in der journalistischen Berichterstattung meist als auslösender Faktor für die spätere Initiierung einer Verfas- sungsrevision zitiert wird, ist die Staatskrise von 1992. Streitpunkt war die Anberaumung einer Volksabstimmung über das EWR-Abkommen. Der Landtag hatte dem EWR-Vertrag am 16. September zugestimmt und gleichzeitig die Durchführung einer Volksabstimmung beschlossen. Dies war seit der Einführung des Staatsvertragsreferendums möglich. Die Regierung setzte den Abstimmungstermin auf den 11. / 13. Dezem- ber 1992 fest, kurz nach dem Termin der EWR-Volksabstimmung in der Schweiz. Fürst Hans-Adam II. kritisierte diese Terminfestlegung und 104Der 
Verfassungskonflikt in Liechtenstein 48Erbprinz Hans-Adam II. im Liechtensteiner Vaterland, 15. September 1970.
	        

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