4Der Verfassungskonflikt in Liechtenstein 4.1Vorgeschichte Der Verfassungskonflikt hatte eine lange Vorgeschichte, ehe er in der Volksabstimmung von 2003 vorläufig beendet wurde. Bereits im Über- gang der Regierungszeit von Fürst Franz Josef II. zu Hans-Adam II. – ab 1985 als Stellvertreter des Fürsten, nach dem Tod seines Vaters 1989 als dessen Nachfolger – zeichnete es sich ab, dass Hans-Adam II. eine andere Vorstellung über die Rolle des Monarchen im liechtensteinischen politischen System hatte als sein Vorgänger. Gemäss Analyse von Waschkuhn (1994, 89) vertrat Franz Josef eine christlich-konservative und integrative politische Philosophie. Die vornehme Zurückhaltung, welche sich Fürst Franz Josef II. in der Regel in politischen Alltagsfra- gen auferlegte, gehe exemplarisch aus Bemerkungen in seiner Thronrede vom 5. April 1955 hervor: «Eine demokratische Staatsform bedeutete, wie es das Wort Demokratie schon betont, dass die Macht beim Volk liegt, dass das Volk seine politischen Geschicke selbst leitet. Auch in ei- ner konstitutionellen Monarchie, wie es in Liechtenstein ist, bestimmt und leitet das Volk in weitestgehendem Masse die Politik.»46Ebenfalls exemplarisch kann dagegen Fürst Hans-Adam II. wie folgt zitiert wer- den: «Die liechtensteinische Verfassung legt die politische Macht im Staat auf zwei [...] Träger. Der eine dieser Machtträger ist das Volk, der andere der Fürst. Beide sind gleichberechtigt!»47 Waschkuhn resümierte 1994 (108): «Hans-Adam II. steht zwar in der Kontinuität seines Vaters, aber er ist aufgrund seiner konzeptionel- 103
46Regierung 1986 (Thronreden), 48. 47Ansprache an der Jungbürgerfeier in Ruggell vom 8. November 1986, Liechtenstei- ner Vaterland, 11. November 1986.