Volltext: Was will Liechtenstein sein?

Grund lagen des liechtensteinischen Kleinstaates mit prüfendem Blick auf die Eigenheiten seiner Rechtsordnung und Institutionen zu beden- ken. Daraus erklärt sich seine verstärkte wissenschaftliche Hinwendung auf verfassungs- und rechtspolitische Themen. In ihnen wird etwas vom Reichtum seiner Ideen sichtbar, wenn man erkennt, in wie vielen Pro- blembereichen seine Anregungen wegweisend waren. Er sah den liech- tensteinischen Staat eingebettet in die grosse Gesellschaft der Verfas- sungsstaaten. Die Verfassung als Grundordnung war ihm ein stetes An- liegen. Zu seiner Sicht mag ein vertieftes Verständnis für die Realität des Kleinstaates beigetragen haben, seiner Not wie seines Reichtums, seiner Verbundenheit mit der vielgestaltigen europäischen Kultur wie seiner eigenen Rolle. Hinter diesen Gedanken wirkte auch eine unzerstörbare Liebe zur Heimat. Er verstand es, die Vorzüge des Kleinstaates in der aktuellen po- litischen Grosswetterlage darzustellen, forderte aber, die eigene Situa- tion dauernd zu hinterfragen und notwendige Entscheidungen und An- passungen zu treffen. Um im internationalen Kontext als Staat bestehen zu können, müssen besonders im Kleinstaat die gesellschaftlichen und rechtlichen Grundlagen im Innern, im Sinne einer demokratischen Grundordnung für Verfassung und Recht, stimmen. Er artikulierte des- halb seine Vorbehalte und Bedenken gegen die mit grossem Volksmehr 2003 angenommene Änderung der Verfassung Liechtensteins. Die Er- richtung des Erzbistums Vaduz und die damit verbundene Trennung von Chur hielt er für eine falsche Entscheidung, da sie zur religiösen Verarmung des Landes und seiner Bevölkerung führe. Batliner vertrat seine Ansichten und Empfehlungen in der Öffentlichkeit auch ohne Rücksicht auf persönliche Vorteile. Auf Grund seines politischen Instinkts vermochte er durch seine Interventionen brisante Situationen wie jene konfliktvolle Lage im Vorfeld der EWR-Volksabstimmung vom Oktober 1992 zu entschärfen. Gerard Batliner war ein Mensch, der sich ganz den Anforderungen der Sache öffnete und dies als Dienen verstand. Das setzt eine sensible Sachzugewandtheit voraus. Er war kein Verfechter der bequemen Lö- sung. Wer sich wie er durch besondere Sachzugewandtheit auszeichnet, für den ist dies auch eine Last, eine Last der eigenen Verantwortung, von der er sich nicht freihalten konnte, so sehr er auch immer wieder an die staatliche Verantwortung appellierte. Hier mag er nicht selten vor einer inneren Spannung gestanden haben.29 
Gerard Batliner 1928–2008
	        

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