Volltext: Was will Liechtenstein sein?

schluss suchten, um an Regelungen zu partizipieren, die massgeblich an- dere sozusagen unter sich auch für uns ausmachen. Wie labil unser Staatswesen ist, haben wir am 28. Oktober 1992 erlebt. Wären die Liech- tensteiner überhaupt für eine Quasi-Monokultur der Dienstleistungen, letztlich auf höchst unsicherer Basis und heruntergestufter Staatlichkeit, zu motivieren? Es bräuchte mehr Kraft, den ins Rutschen geratenden Staat vor dem Absturz zu bewahren, als sich als geordneter Staat mit Zu- kunftsperspektiven für unsere Kinder in Europa zu behaupten. Wenn die Mitwirkung in fortschreitender Integration nicht zu verkraften ist, schaffen wir noch viel weniger den sogenannten «liechtensteinischen Weg». Dann endet der liechtensteinische Weg. Dann müssen wir mit Würde der Realität ins Auge sehen und den Nachbarn, der den Ent- wicklungen gewachsen ist und uns zu schützen vermag und in welchem wir wieder normale Bürger sind, um Aufnahme 
bitten. 5.Die Partizipation Ich sprach schon von einem gewissen Abrücken vom Denken in reinen Machtkategorien, zu welchem auch die Eigengesetzlichkeiten der multi- lateralen Kooperation beigetragen haben. Davon nenne ich die drei wichtigsten, die die Macht der Grossen nicht aufheben, aber relativieren: 1. die Verrechtlichung der Beziehungen, 2. die Rationalität der Debatte, 3. der Faktor Mensch, und 4. noch das liechtensteinische Paradox. 1. Die Verrechtlichung der Beziehungen: Ohne eine für alle gleicher- massen geltende Bindung an Rechts- und Spielregeln und die kollektive Kontrolle ihrer Einhaltung wären die Kleinen nicht an den Tisch zu bringen gewesen. Diese grundsätzliche Gleichheit bewirkt eine Stärkung der Kleinen und eine Herabsetzung der Grossen. 2. Die Rationalität der Debatte: Unter der Kontrolle aller anderen Mit- glieder dauernd zu vertreten, dass 2 + 2 = 5 sind, ist auch für den Stär- keren nicht leicht. Das Argument, die Wahrheit trägt die Kraft in sich und ist unabhängig von der Staatengrösse und relativiert die Macht. Das Gewicht des Arguments ist auch von gewisser Bedeutung für neue Rechtsregeln.151 
Vor der EWR-Abstimmung in unserem Land – Liechtenstein am Scheideweg
	        

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