Volltext: Was will Liechtenstein sein?

Staatsgerichtshof als Verfassungsgerichtshof für ihn eine Vermittlerrolle in der Kompetenz, die Verfassung im Streitfalle verbindlich auszulegen, die ihm genommen wurde. Er gab zu bedenken, dass es keine letzte In- stanz mehr gebe, die im ausweglosen Fall Verfassungsstreitigkeiten über- winden könne. Es werde die Klammer beseitigt, die den liechtensteini- schen Staat zusammenhalte. Aus diesen Äusserungen spricht eine grosse Sorge um die Verfas- sungsstaatlichkeit Liechtensteins, die er als eine der wesentlichsten Er- rungenschaften der Verfassung von 1921 schätzte und würdigte. Er hat sich wie kein anderer ausdauernd und substantiell mit der Verfassung auseinander gesetzt und immer wieder richtungweisende Anstösse gege- ben, die Anlass waren, die Grundordnung unseres Staates neu zu über- denken. Er prägte das Bild eines «elliptischen Staatstyps mit zwei Brenn- punkten» und vermittelte uns vertiefte Einsichten in die Probleme der Verfassungsinterpretation. Gerard Batliner trat mahnend und tadelnd Fehlentwicklungen ent- gegen und machte auf Missgriffe aufmerksam, die er schonungslos als solche bezeichnete, auch wenn er damit nicht allseits Gefallen fand. Er vertrat die eigene Überzeugung ohne allfälligen Tribut an vorhandene politische Strömungen und so genannte Sachzwänge. Sein hohes Verant- wortungsbewusstsein scheute das vermeintlich unzeitgemässe Wort nicht. Sachzugewandt und unerschrocken nahm er zu zentralen Fragen Stellung. So erhob er Einspruch gegen die Errichtung des Erzbistums, weil uns der Heilige Stuhl, wie er sagte, im Grunde nicht ernst genom- men habe. Er argumentierte, dass das Erzbistum manifesterweise zu klein sei, um lebensfähig zu sein. Es sei ein extrem künstliches Gebilde, ein Zwangsprodukt, und prognostizierte, dass die damit verbundenen staatskirchenrechtlichen wie kirchlichen Veränderungen tiefgreifende und weitreichende Folgen für Staat und Gesellschaft zeitigen werden. Er wusste, was diese neu entstandene Situation für viele Liechtensteinerin- nen und Liechtensteiner bedeutete. Distanz sei wichtig, um sich sach- und lebensgerecht verhalten zu können. Da sie aber keine Distanz mehr gewinnen könnten, die zu Chur gegeben gewesen sei, seien sie gezwun- gen, innerlich zu emigrieren. Im kleinsten Raum gebe es nur Anpassung oder Flucht. Seine Arbeit war im Grossen wie im Kleinen konsequent auf das Gemeinwohl, auf die gerechte und ausgewogene Ordnung ausgerichtet. Aus dieser Grundhaltung heraus haben seine Denkanstösse und Ein- 15 
Zum Gedenken an Gerard Batliner
	        

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