Volltext: Was will Liechtenstein sein?

Vor der EWR-Abstimmung in unserem Land – Liechtenstein am Scheideweg Anmerkung der Redaktion: Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) entstand zu Beginn der 1990er Jahre zwischen den Staaten der Europäi- schen Freihandelsassoziation (EFTA) und jenen der Europäischen Ge- meinschaft (EG). Mit dem EWR wurde der EG-Binnenmarkt auf die EFTA-Staaten ausgedehnt. Während das Schweizer Volk den Beitritt zum EWR am 6. Dezember 1992 knapp ablehnte, stimmte ihm das liech- tensteinische Volk eine Woche später zu. Dadurch wurde Liechtenstein gezwungen, eine Lösung zu finden, die sowohl die enge Partnerschaft mit der Schweiz als auch die Mitgliedschaft im EWR möglich machte. Das entsprechende Anpassungsprotokoll zum EWR-Abkommen wurde am 9. April 1995 vom liechtensteinischen Volk genehmigt, so dass das Land am 1. Mai 1995 dem EWR beitreten und gleichwohl die seit 1923 bestehende Zollunion mit der Schweiz aufrechterhalten konnte. Den EWR bilden gegenwärtig (im Juni 2009) alle EU-Staaten sowie die noch verbliebenen EFTA-Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. An- fang Dezember 1992, kurz vor der Abstimmung in der Schweiz, hielt Gerard Batliner am Liechtenstein-Institut im Rahmen einer Vortrags- reihe ein Referat über den EWR. Wir bringen hier Batliners Text in der Version, in der er am 5. Dezember 1992 im 
Liechtensteiner Volksblatt veröffentlicht 
wurde. I. DER QUANTITATIVE UMFANG DES ZU ÜBERNEHMENDEN EUROPARECHTS Liechtenstein übernehme mit dem EWR-Abkommen «sofort und auto- matisch 80 Prozent des bestehenden EG-Rechts», schreibt Walter Kie- ber. Auf Landesgesetzblatt-Format umgerechnet seien «dies 32000 Sei- 139
	        

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