sammlung der Landleute zusammen mit ihrem jeweiligen Landammann auftrat. So wurde am 16. März 1699, beim Übergang der Herrschaft Schellenberg auf das Haus Liechtenstein, zwischen den fürstlichen Ver- tretern und den versammelten Unterländern auf dem Benderer Kirchhü- gel einen ganzen Tag lang über die fürstlichen Zusicherungen verhandelt. Erst als diese im Einzelnen feststanden und unter anderem «versichert» war, dass der Fürst die Untertanen «bei ihren alten, wohl hergebrachten Gewohnheiten, Gebräuchen, Recht und Gerechtigkeiten verbleiben las- sen und sie darbei gnädigst schützen und schirmen» werde, wurde sei- tens der Unterländer durch «Aufhebung der Schwörfinger» erklärt, dass sie den Landesherrn «nun fürohin für (ihren) rechtmässigen Leib-, Grund- und natürlichen Herrn auch Obrigkeit erkennen» (Huldigung), womit der «Actus nach beiderseits gegeneinander getanen Adgratulatio- nen [...] beendigt wurde». Allerdings muss bedacht werden, dass es sich 1699 nicht um den Übergang einer Herrschaft innerhalb einer Herr- scherfamilie, sondern um den Übergang auf ein neues Herrscherhaus handelte. Ähnlich wurde beim Übergang der Grafschaft Vaduz 1712 auf das Haus Liechtenstein verfahren, wobei auch hier die fürstlichen Zu - sicherungen zur Erhaltung der Rechte vorausgehen mussten. Ähnliches geschah 1718, als beide Landschaften innerhalb des liechtensteinischen Hauses auf einen neuen Fürsten wechselten. Dieses alte Versprechen des Landesherrn beim Thronwechsel, die bestehenden Rechte anzuerkennen, wurde in veränderter Form in die geschriebenen Verfassungen des 19. Jahrhunderts übernommen. So fin- den wir auch in unserer Verfassung von 1862 (§ 123) und in der heutigen Verfassung (Art. 13) die Bestimmung, wonach der Regierungsnachfolger noch vor Empfangnahme der Erbhuldigung in einer schriftlichen Ur- kunde auszusprechen hat, «dass er das Fürstentum Liechtenstein in Ge- mässheit der Verfassung und der übrigen Gesetze regieren» und «seine Integrität erhalten» wird. Diese Erklärung hat der Thronfolger Hans- Adam, wie gesagt, am 13. November
abgegeben. Was hat die Erklärung des Thronfolgers auf die Verfassung und die Ge- setze rechtlich für eine Bedeutung, wenn der Thronwechsel automatisch mit dem Tode erfolgt? 114Texte
aus dem Nachlass von Gerard Batliner