Volltext: Natur und Landschaft im Alpenrheintal

Zu den Parallelen: – Die Landschaft ist ein endliches Gut wie die Ölreserven. – Der Zuwachs an Belastung wächst schneller als die Regeneration. Hier besteht eine Parallele zur Luft. – Die Landschaft ist in langen Zeiträumen entstanden und ist in bedeu- tenden Teilen und in vernünftigen Zeiträumen nicht regenerierbar. Hier ist sie mit der Ressource Boden vergleichbar. – Wirtschaftlich wird die Landschaft als freies Gut behandelt. Wie im Falle der Luft ist jede Person ohne Kostenfolgen berechtigt, sie zu be- einträchtigen. Andererseits unterscheidet sich die Ressource Landschaft auch wie- derum von den anderen Ressourcen: So kommt sie uns weniger endlich vor als das Öl. Auch wenn man sie konsumiert, löst sich die Landschaft nicht in Wärme und Luftschad- stoffe auf. Es besteht die Gewissheit, dass die Kulissen stehen bleiben, auch wenn wir im Detail eingreifen. Die Landschaft kann man aber auch nicht durch die Kläranlage schicken wie das Wasser. Verschandelt bleibt für lange Zeit verschandelt. Diese Unschlüssigkeit im Wesen der Landschaft macht es schwie- rig, sie gedanklich als Ressource zu behandeln. Dies mag auch ein Grund sein, warum die Landschaft in der politischen Diskussion bisher nicht dieselbe Aufmerksamkeit erlangt hat wie die anderen Ressourcen. So hat unsere Gesellschaft beispielsweise die Gewässerverschmutzung und die Luftverschmutzung thematisiert. Wir haben begonnen, ihre Entwick- lung zu messen. Im Falle der Luft sind wir daran, Vorsorgestrategien an- zuwenden. Im Falle der Gewässer haben wir eine raffinierte und kost- spielige Reinigung eingeführt. Aber der Landschaftskonsum und die «Landschaftsverschmutzung» sind ein weitgehend unbedeutendes Thema geblieben. Ja der Gedanke, es bräuchte für den Umgang mit der Landschaft ein ähnliches Grundverständnis wie für andere Ressourcen (Luft und Wasser) sind in der Gesellschaft noch keineswegs mehrheits- fähig. Ein Beispiel dafür ist die Raumplanung. Welch unsäglich lange Zeit hat die Entwicklung des Raumplanungsrechtes in der Schweiz er- fordert. Und dasselbe Problem ist in Liechtenstein bis heute nicht gelöst. Die liechtensteinische Gesellschaft verweigert sich nach wie vor kollek- tiv gegenüber der Einführung einer griffigen Raumplanung. 112Heiner Schlegel
	        

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