Volltext: Das Willkürverbot und der Gleichheitsgrundsatz in der Rechtsprechung des liechtensteinischen Staatsgerichtshofes

«Einerseits bewirkt diese Regelung eine 
Ungleichbehandlungunter gleich qualifizierten altenrechtlichen Treuhändern und verstösst damit direkt gegen das 
Gleichheitsgebot; anderseits wird auch das aus dieser Verfassungsbestimmung abgeleitete 
Willkürverbot ver- letzt, da 
nicht plausibel zu begründenist, dass Treuhänder mit einer individuellen Treuhänderbewilligung nicht auch als Geschäftsfüh- rer einer Treuhandgesellschaft tätig sein können.»64 Der Staatsgerichtshof trennt zwischen Gleichheitssatz und Willkürver- bot. Der Gleichheitssatz ist verletzt, da der Gesetzgeber Gleiches (gleich qualifizierte Treuhänder) ungleich behandelt. Das Willkürverbot ist ver- letzt, weil die Regelung insgesamt nicht plausibel zu begründen ist. Der in der Subsumtionsformel verwendete Begriff «plausibel» ist dem fran- zösischen Sprachschatz entlehnt («plausible») und bedeutet einleuch- tend, begreiflich, verständlich. Ein Sachverhalt oder eine Argumentation verdient Zustimmung.65Nicht plausibel ist demnach eine gesetzliche Re- gelung, die nicht einleuchtend beziehungsweise nicht begreiflich, mit an- deren Worten sachlich nicht begründbar 
ist. 2.Gesetze, die gegen das Willkürverbot verstossen a)StGH 1987/21 und 1987/22; Elemente der Rechtsprechungs - willkür bei der Gesetzesprüfung?/Merkmal des stossenden Ergebnisses Liechtensteinerinnen, die durch Heirat mit einem Ausländer das liech- tensteinische Landesbürgerrecht verloren hatten, konnten aufgrund ei- nes neuen Gesetzes innerhalb einer fünfjährigen Übergangsfrist eine 92Gleichheitsgrundsatz 
und Willkürverbot in der Rechtsetzung 64StGH 1996/35, Urteil vom 24. April 1997, LES 1998, S. 132 (137) mit Hinweis auf Müller G., Art. 4 aBV, Rz30. Siehe zu dieser Entscheidung auch Wille H., Nor- menkontrolle, S. 274. 65Siehe dazu Kluge Friedrich, Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, bearbeitet v. Elmar Seebold, 24. Auflage, Berlin/New York, 2002. Siehe auch Du- den, Das grosse Wörterbuch der deutschen Sprache: in zehn Bänden, hrsg. vom Wissenschaftlichen Rat der Dudenredaktion, 3. Aufl., Mannheim/Leipzig/Wien/ Zürich 1999.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.