Volltext: Das Willkürverbot und der Gleichheitsgrundsatz in der Rechtsprechung des liechtensteinischen Staatsgerichtshofes

Sachlichkeit einer Regelung. Dabei argumentiert er bisweilen wenig überzeugend. So sei zum Beispiel eine Verpflichtung gleichheitswidrig, welche die Arbeitnehmer nach dem ASG (Arbeiterschutzgesetz) durch das Lösen einer Arbeiterkarte mit einer zusätzlichen progressiven Steuer belastet; sowie die Verpflichtung, dass die Erträge daraus an die Arbeiterorgani- sationen entsprechend der Mitgliederzahl zu verteilen sind. Der Staats- gerichtshof macht in den Entscheidungsgründen nur sehr kurze Aus- führungen und subsumiert floskelhaft.35 Überzeugender erörtert er im Gutachten vom 27. März 1957. Es seien Fälle denkbar, in denen die Erwerbstätigkeit der Ehefrau eines Staatsbeamten den Dienst des Gatten ungünstig beeinflussten, ein pau- schales Verbot der Erwerbstätigkeit betreffend alle Ehefrauen von Staatsbeamten und Staatsangestellten sei aber deswegen sachlich nicht gerechtfertigt.36 b)Abwandlung der Formel seit Ende der neunziger Jahre: Seit Ende der neunziger Jahre taucht eine ähnlich lautende Ausgangsfor- mel häufig wieder auf. Ein Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 31 Abs. 1 LV beziehungsweise gegen das Willkürverbot liegt dann vor, wenn der Gesetzgeber 
«gleich zu behandelnde Sachverhalte bezie- hungsweise Personengruppenohne einen vertretbaren Grund und somit eben 
in willkürlicher Weise ungleich behandelt.»3781 
Ausgangsformeln gewandt werde. Gutachten des Staatsgerichtshofes vom 1. September 1958, ELG 1955– 61, S.129 (131 ff.). 35Vgl. Gutachten des Staatsgerichtshofes vom 21. November 1955, ELG 1955–61, S. 107 (109). 36Vgl. Gutachten des Staatsgerichtshofes vom 27. März 1957, ELG 1955–61, S. 115 (117). 37StGH 1997/14, Urteil vom 17. November 1997, LES 1998, S. 264 (267) mit Verweis auf Haefliger, Schweizer, S. 62 f. Siehe auch StGH 1997/32, Urteil vom 2. April 1998, LES 1999, S. 16 (18 f.); StGH 1997/34, Urteil vom 2. April 1998, LES 1999, S. 67 (69 f.); StGH 1997/38, Urteil vom 2. April 1998, LES 1999, S. 80 (82); StGH 1998/2, Urteil vom 19. Juni 1998, LES 1999, S. 158 (161); StGH 1999/2, Entscheidung vom 14. Dezember 1999, LES 2002, S. 128 (131); StGH 2004/5, Urteil vom 27. Septem- ber 2004, S. 12, noch n. p.; StGH 2004/41, Urteil vom 20. Juni 2005, S. 10, noch n. p., StGH 2004/82, Urteil vom 28. September 2005, S. 7, noch n. p.
	        

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