Volltext: Das Willkürverbot und der Gleichheitsgrundsatz in der Rechtsprechung des liechtensteinischen Staatsgerichtshofes

5.Weitere internationale Verträge Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes ist in Liechtenstein am 21. Januar 1996 in Kraft getreten.34Nach Art. 16 Abs. 1 darf kein Kind willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Und Art.37 lit. b) garantiert, dass keinem Kind die Freiheit rechtswid- rig oder willkürlich entzogen wird. Damit enthält auch die UNO-Kin- derrechtskonvention zwei spezielle Willkürverbote, ein allgemeines Willkürverbot kann aber auch hieraus nicht abgeleitet 
werden. IV. ALLGEMEINES ZUM 
WILLKÜRVERBOT 1.Entwicklung «Willkür» ist ein mittelhochdeutscher Begriff aus dem 12. Jahrhundert. Er bedeutet die «Wahl nach eigenem Willen».35Zunächst wird der Begriff «Willkür» «auf durchaus wertneutrale Weise verwendet»36. Das Wort «Kür» dominiert noch den Begriff. Deshalb bezeichnet auch für Kant und Savigny «Willkür» lediglich einen freien Willensakt. Seit den amerikanischen Unabhängigkeitsbestrebungen und der Franzö- sischen Revolution wird mit «Willkür» zunehmend die absolutistische Machtausübung der Monarchen bezeichnet; der Begriff erfährt damit eine negative Umdeutung.37Er hat diese negative Konnotation 54Grundlagen 
zum Willkürverbot 34Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989, LGBl 1996, Nr. 163. 35Vgl. Kluge, Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, bearbeitet v. Elmar Seebold, 24. durchgesehene und erweiterte Auflage, Berlin/New York, 2002. Vgl. auch Fritzen, S. 34 f.; Weiss, S. 40 ff.; Aubert, Willkürverbot, Rz 1. Jean-François Aubert weist darauf hin, dass sich der Begriff «Willkür» (französisch arbitraire) vom lateinischen Substantiv «arbitrium» ableite. 36Thürer, Willkürverbot, S. 427. 37Vgl. Thürer, Willkürverbot, S. 427 f. mit Literaturnachweisen. Im Zeitalter der Auf- klärung (18. Jahrhundert) rückte die Vernunft ins Zentrum des Denkens und alles «Nicht-Rationale» wurde von den Aufklärern abgelehnt. Dadurch erfährt der Be- griff der Willkür diese negative Umdeutung.
	        

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