Volltext: Das Willkürverbot und der Gleichheitsgrundsatz in der Rechtsprechung des liechtensteinischen Staatsgerichtshofes

der Verfahrensbetroffene eine dem Verfahrensgegenstand und der Schwere der drohenden Sanktion angemessene Gelegenheit erhält, sei- nen Standpunkt zu vertreten»125. Er weist damit auch einen engen Bezug zur Menschenwürde auf.126 b)Verhältnis zwischen Anspruch auf rechtliches Gehör und Willkürverbot Auch im Zusammenhang mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör ver- wendet der Staatsgerichtshof den Begriff der Willkür. Der Staatsge- richtshof formuliert wie folgt: «Nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes umfasst das rechtliche Gehör zwar auch, dass diejenigen von einer Partei ange- botenen Beweise aufzunehmen sind, die zur Klärung von entschei- dungswesentlichen Sachverhaltsaspekten unabdingbar sind. Bei der Entscheidung darüber, welche Beweismittel für ein Verfahren rele- vant sind, ist der zuständigen Behörde indessen aus grundrechtli- cher Sicht ein grosser Entscheidungsspielraum einzuräumen […]. Nur dann, wenn die Abweisung von Beweisanträgen tatsächlich unhaltbar ist, liegt eine Grundrechtsverletzung vor. Somit deckt sich insoweit der Anspruch auf rechtliches Gehör mit dem Will- kürverbot […].»127411 
Willkürverbot und Verfahrensgrundrechte 125StGH 1996/6, Urteil vom 30. August 1996, LES 1997, S. 148 (152). Vgl. auch StGH 1996/41, Urteil vom 27.Juni 1997, LES 1998, S. 181 (184). Vgl. dazu auch Wille T., S. 338 ff. mit umfassenden Rechtsprechungsnachweisen. Zu den verschiedenen As- pekten des Anspruchs auf rechtliches Gehör siehe Kley, Grundriss, S. 251 f. 126Vgl. zum Anspruch auf rechtliches Gehör Wille T., S. 335 ff.; Kley, Grundriss, S. 251 ff.; Höfling, Grundrechtsordnung, S.245 ff.; Hoch, Verfahrensgarantien, S. 115 f. Für die Schweiz siehe Müller J. P., Grundrechte, 509 ff. Vgl. zum Anspruch auf rechtliches Gehör auch oben S. 365 ff. 127StGH 2005/39, Urteil vom 27. September 2005, S. 26, noch n. p. Vgl. auch StGH 2001/61, Entscheidung vom 18. Februar 2002, LES 2005, S. 13 (19); StGH 2004/26, Urteil vom 27. September 2004, S. 30, noch n. p.; StGH 2004/33, Urteil vom 29. No- vember 2004, S. 17, noch n. p.; StGH 2005/11, Urteil vom 27. September 2005, S.38, noch n. p.; StGH 2006/45, Urteil vom 4. Dezember 2006, S. 42, noch n. p.
	        

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