Volltext: Das Willkürverbot und der Gleichheitsgrundsatz in der Rechtsprechung des liechtensteinischen Staatsgerichtshofes

Inhaltsverzeichnis I. UNGESCHRIEBENES VERFASSUNGSRECHT315 1.Begriff315 a) Allgemeines315 b) Begriff «ungeschrieben»316 c) Begriff «Verfassungsrecht»319 2.Rechtsquellen des ungeschriebenen Verfassungsrechts323 a) Allgemeines323 b) Allgemeine Rechtsgrundsätze323 c) Richterrecht und Behördenpraxis324 d) Verfassungskonkretisierung325 e) Ungeschriebenes Verfassungsrecht als Rechtsquelle sui generis326 f) Mitgesetztes Verfassungsrecht326 g) Gewohnheitsrecht auf Verfassungsstufe327 II. RECHTSPRECHUNGUND LEHRE ZUM UNGE SCHRIEBENENVERFASSUNGSRECHT329 1.Strenger Rechtspositivismus (Gesetzespositivismus)329 a) Entscheidung StGH 1970/2329 b) Entscheidung StGH 1977/4331 2.Gemässigter Rechtspositivismus332 a) Dogmatische Neupositionierung332 b) Aktuelle Diskussion in der liechtensteinischen Lehre333 311
	        

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