Volltext: Das Willkürverbot und der Gleichheitsgrundsatz in der Rechtsprechung des liechtensteinischen Staatsgerichtshofes

2.«Willkürformel», Evidenzformel282 a) Willkürformel, Leibholz` Theorie282 b) (BVerfGE 1, S. 14 (52)): erste «Willkürformel»/ «Natur der Sache»284 c) BVerfGE 3, S. 58 (135 ff.): zweite Willkürformel/ Kriterium der allgemeinen Gerechtigkeitsanschauungen286 d) Willkürkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht/Evi- denzprüfung287 e) Kein vergleichsunabhängiges Willkürverbot288 f) Kritische Auseinadersetzung in der Lehre288 3.«Neue Formel»: Beschluss des ersten Senats vom 7. Oktober 1980289 a) Formel289 b) Personenbezogene Differenzierungen290 c) Sachverhaltsbezogene Differenzierungen291 4.«Neueste Formel»; Beschluss des Ersten Senats vom 26. Januar 1993291 a) Formel291 b) Handlungsnorm – Bindung des Gesetzgebers293 c) Kontrollnorm – Kontrollmassstab des Bundes- verfassungsgerichts295 d) Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers296 5.weitere Aspekte des Gleichheitssatzes296 a) Systemgerechtigkeit beziehungsweise Folgerichtigkeit296 b) Typisierungen, Pauschalierungen, Durchschnitts- betrachtungen, Härteklauseln, Fristsetzungen, Stichtags- regelungen297 IV. ZUSAMMENFASSUNG299 1.Allgemeines299 a) Zuständigkeit299 b) Rechtsquellen299 2.Rechtsgleichheit300 a) Gleichbehandlungsgebot300 b) Ungleichbehandlungsgebot301 c) Prüfungsgegenstand301 245
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.