Volltext: Das Willkürverbot und der Gleichheitsgrundsatz in der Rechtsprechung des liechtensteinischen Staatsgerichtshofes

b) Schematisierungen, Typisierungen, Härtefälle, Stichtagsregelungen262 c) Systemgerechtigkeit262 d) Rechtsgleichheit und Föderalismus263 II. ÖSTERREICHISCHER VERFASSUNGS- GERICHTSHOF264 1.Allgemeines264 a) Zuständigkeit, Rechtsdurchsetzung264 b) Rechtsquellen265 2.Struktur der Gleichheitsprüfung/Prüfungssystem267 3.Formel268 4.Bedeutungen des Sachlichkeitsgebotes269 a) Verbot sachlich nicht gerechtfertigter Differenzierungen269 b) Gebot differenzierender Regelungen270 c) Abstraktes, (vergleichsunabhängiges) Sachlichkeitsgebot beziehungsweise Willkürverbot271 5.Gestaltungsspielraum und Bindung des Gesetzgebers272 a) Formel272 b) Ältere Rechtsprechung («Exzess-Judikatur»)274 c) Jüngere Rechtsprechung («sachliche Rechtfertigung gesetzlicher Regelungen»)275 d) Durchschnittsbetrachtungen und Härtefälle275 e) Prüfung des Ergebnisses des gesetzgeberischen Prozesses/Invalidation, Konvalidation276 6.Weitere Aspekte des Gleichheitssatzes277 a) «Vereinfachte» Differenzierungen277 b) Ordnungssystem-Judikatur277 c) Vertrauensschutz278 III. DEUTSCHES BUNDESVERFASSUNGSGERICHT281 1.Allgemeines281 a) Zuständigkeit, Rechtsdurchsetzung281 b) Rechtsquellen des Gleichheitssatzes281 244
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.