Volltext: Das Willkürverbot und der Gleichheitsgrundsatz in der Rechtsprechung des liechtensteinischen Staatsgerichtshofes

richtig würdigen kann. Zum andern ist der Unmittelbarkeitsgrundsatz auch ein wichtiger verfahrensrechtlicher Prozessgrundsatz des fairen Verfahrens. Es fragt sich, ob Verstösse gegen den Unmittelbarkeits- grundsatz nicht besser als Verstösse gegen Art. 6 EMRK, den Grundsatz auf ein faires Verfahren, anzusehen sind.205 b)Verfahrensfehler/krasse Verletzungen des Grundsatzes «in dubio pro reo» Der Staatsgerichtshof anerkennt auch den ungeschriebenen Grundsatz ‹in dubio pro reo›. Krasse Verstösse gegen den Grundsatz «in dubio pro reo» verletzen daher das Willkürverbot.206 c)Verfahrensfehler/krasse Verletzung des Verbots des überspitzten Formalismus Das Verbot des überspitzten Formalismus stellt nach der neueren Recht- sprechung des Staatgerichtshofes einen Teilgehalt des Willkürverbots dar.207 Überspitzer Formalismus liegt nach der Definition des schweize- rischen Bundesgerichts vor, 212Gleichheitsgrundsatz 
und Willkürverbot in der Rechtsanwendung 205Für das Zivilprozessrecht ist der Unmittelbarkeitsgrundsatz in der Zivilprozessord- nung einfachgesetzlich normiert. § 276 lautet: «1) DieBeweise, welche das Gericht für erheblich hält, sind im Laufe der Verhandlung vor dem erkennenden Gerichte aufzunehmen, sofern nicht das Gericht in Gemässheit der Bestimmungen dieses Ge- setzes eine Beweisaufnahme ausserhalb der Verhandlungstagsatzung anordnet.» Siehe auch § 412 Abs. 1 ZPO und § 138 ZPO. Für den Unmittelbarkeitsgrundsatz im Strafverfahren siehe § 193 Abs. 1 StPO sowie § 198a StPO. Ausführlich zum Unmittelbarkeitsgrundsatz vergleiche S. 417 f. 206Vgl. StGH 1997/23, Urteil vom 29. Januar 1998, LES 1998, S. 283 (286). Siehe auch StGH 1998/29, Urteil vom 3.September 1998, LES 1999, S. 276 (281). 207Vgl. StGH 1997/30, Entscheidung vom 13. Dezember 1999, LES 2002, S. 124 (126) mit Verweis auf StGH 1995/10, Urteil vom 23. Mai 1996, LES 1997, S. 9 (17); StGH 1999/10, Entscheidung vom 14. Dezember 1999, LES 2002, S. 193 (194) (das Verbot des überspitzten Formalismus als «Teilaspekt des Willkürverbots»); StGH 2002/46, Entscheidung vom 17. September 2002, S. 16, noch n. p.; StGH 2003/37, Entschei- dung vom 30. Juni 2003, S. 13, noch n. p.
	        

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