Volltext: Das Willkürverbot und der Gleichheitsgrundsatz in der Rechtsprechung des liechtensteinischen Staatsgerichtshofes

2.Fehler bei der Lösung der Rechtsfrage a)Qualifiziert unrichtige Gesetzesauslegung durch die Verwaltungs- behörde beziehungsweise das Gericht Selbst wenn eine Behörde ein Gesetz in verkehrsüblicher Weise auslegt und anwendet, hat diese Auslegung keine Verfassungsgewähr. Es wider- spräche insbesondere dem Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit sowie dem Interesse an der Rechtsentwicklung und Rechtsfortbildung, wenn von den Gerichten und Verwaltungsbehörden eine 
«verkehrsüb - liche Auslegung und Anwendung»185von Gesetzen gefordert würde. Der Spielraum der Gesetzesinterpretation des Gerichts beziehungsweise der Verwaltungsbehörde wird daher nur durch den Gleichheitssatz und das Willkürverbot beschränkt.186 Die qualifiziert falsche Gesetzesauslegung dagegen ist willkürlich. Bei der Anwendung einer Norm, die im konkreten Fall nicht anzuwen- den wäre, liegt ebenfalls Willkür vor.187Gleiches gilt für den Fall, dass ein Gericht eine Norm nicht anwendet, obwohl sie anzuwenden wäre. Die qualifiziert falsche Gesetzesauslegung beziehungsweise Gesetzesanwen- dung ist ein häufiger Fall für Willkürverstösse der Rechtsprechung. Da- her existieren hierzu zahlreiche Fallbeispiele aus der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes.188 b)Abwegige rechtliche Beurteilung Eine Entscheidung erfordert eine fundierte rechtliche Beurteilung der rechtserheblichen Tatsachen. Die Verwaltungsbehörde beziehungsweise 208Gleichheitsgrundsatz 
und Willkürverbot in der Rechtsanwendung 185StGH 1985/6, Urteil vom 9. April 1986, LES 1986, S. 114 (117). 186Vgl. StGH 1985/6, Urteil vom 9. April 1986, LES 1986, S. 114 (117); StGH 1986/5, Urteil vom 28. Oktober 1986, LES 1987, S. 46 (48); StGH 1988/4, Urteil vom 30./31.Mai 1990, LES 1991, S. 1 (3); StGH 1993/13 und 1993/14, Urteil vom 23. No- vember 1993, LES 1994, S. 49 (52). Siehe zum Problem der konstitutionellen Un- einheitlichkeit der Rechtsprechung auch S. 220 f. und S. 224. 187Vgl. dazu StGH 2003/69, Entscheidung vom 4. Mai 2004, S. 17, publiziert im Inter- net; StGH 1995/28, Urteil vom 24. Oktober 1996, LES 1998, S. 6 (13); StGH 2001/22, Entscheidung vom 17. September 2001, LES 2004, S. 154 (161). Siehe zu diesen Entscheidungen die Beispiele auf S. 160 ff. 188Siehe dazu die Rechtsprechungsbeispiele auf S. 160 ff.
	        

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