Volltext: Das Willkürverbot und der Gleichheitsgrundsatz in der Rechtsprechung des liechtensteinischen Staatsgerichtshofes

Aktenwidrigkeit alleine noch keine Verfassungsverletzung. Es muss sich vielmehr um eine krasse, das heisst 
grobe Aktenwidrigkeithandeln, die damit eine Verletzung des Willkürverbots begründet.181 Die krasse Aktenwidrigkeit ist ein Sonderfall der unrichtigen Sach- verhaltsfeststellung. Die krass unrichtige Tatsachenfeststellung besteht darin, dass das belangte Gericht beziehungsweise die Verwaltungs- behörde den Akteninhalt unrichtig übernommen hat. Es besteht ein Wi- derspruch zwischen den wesentlichen Tatsachenfeststellungen der Ent- scheidung und den Prozessakten.182 c)Offensichtlich unhaltbare Beweiswürdigung Eine 
offensichtlich unhaltbare Beweiswürdigungverstösst gegen das Willkürverbot, wenn sie entscheidungswesentlich, mit anderen Worten relevant ist.183 Eine unhaltbare Beweiswürdigung liegt dann vor, wenn das Ge- richt beziehungsweise die Verwaltungsbehörde nach der ordentlich durchgeführten Beweisaufnahme die Beweisergebnisse im Rahmen der freien Beweiswürdigung krass falsch gewichtet hat. Krasse Fehler in der Beweiswürdigung können auch im Zusammenhang mit der Überprü- fung der Schuldfrage von Strafurteilen gerügt werden. Allerdings ver- sucht der Staatsgerichtshof, dieses Element restriktiv auszulegen, um nicht als Revisionsinstanz gegenüber den Fachgerichten aufzutreten.184 207 
Fallgruppen 17. November 2003, S. 27, noch n. p.; StGH 2003/73, Urteil vom 17. November 2003, S. 12, noch n. p.; StGH 2005/83, Urteil vom 3. Juli 2006, S. 17, noch n. p. 181StGH 1998/63, Entscheidung vom 27. September 1999, LES 2000, S. 63 (66) mit Ver- weis (Fehlverweis) auf StGH 1998/44, Urteil vom 8. April 1999, LES 2001, S. 163 (182). 182Für die Definition des Begriffs «Aktenwidrigkeit» vergleiche statt vieler Rechber- ger/Simotta, Rz 838. 183Vgl. StGH 2003/73, Urteil vom 17. November 2003, S. 12, noch n. p. Vgl. auch StGH 1995/6, Urteil vom 23. Februar 1999, LES 2001, S. 63 (67); StGH 2003/58, Urteil vom 17. November 2003, S. 27, noch n. p. Siehe auch StGH 1998/44, Urteil vom 8. April 1999, LES 2001, S. 163 (182); StGH 2005/83, Urteil vom 3. Juli 2006, S. 17, noch n. p. 184Zur Würdigung eines Sachverständigengutachtens siehe etwa: StGH 2002/23, Ent- scheidung vom 19. November 2002, S. 13 f. Siehe ferner StGH 2005/25, Urteil vom 29. November 2005, S. 31 ff., noch n.p.
	        

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