Volltext: Das Willkürverbot und der Gleichheitsgrundsatz in der Rechtsprechung des liechtensteinischen Staatsgerichtshofes

bar»99oder eine Rechtsauffassung sei «krass unrichtig und somit auch als unhaltbar im Sinne des Willkürverbotes»100anzusehen. Er sagt zudem eine Argumentation sei «nicht haltbar und […] so- mit als Verstoss gegen das ungeschriebene Willkürverbot der Verfassung zu qualifizieren»101, eine Argumentation sei «sachlich nicht haltbar» und «im Ergebnis stossend»102oder eine Argumentation sei «grob sachlich unrichtig und damit willkürlich»103. In einer anderen Entscheidung hält der Staatsgerichtshof fest, es liege eine «qualifiziert falsche, krass aktenwidrige und somit willkürliche Tatsachenfeststellung»104vor. Auch in ablehnenden Entscheidungen zum Willkürverbot argumentiert der Staatsgerichtshof mit denselben Begriffen. So heisst es beispiels- weise, die Auffassung des Obergerichts erscheine dem Staatsgerichtshof «jedenfalls als vertretbar und somit nicht willkürlich»105oder das Urteil des Obersten Gerichtshofes könne «jedenfalls 
nicht als grob sachlich un- richtig bzw. als willkürlich»106betrachtet 
werden. 3.Krasse Ungerechtigkeit Gleichheitssatz und Willkürverbot stehen im engen Zusammenhang zur Idee der Gerechtigkeit.107Daher ist es nahe liegend, dass der Staatsge- richtshof in den Entscheidungsgründen auch mit dem Begriff der Ge- rechtigkeit argumentiert. Fundamentale Gerechtigkeitsvorstellungen der Gesellschaft dürfen nicht verletzt werden, ansonsten liegt ein Willkür- verstoss vor. Schon in StGH 1968/1 vom 12. Juni 1968 heisst es, die Gerichte müssten sich in ihren Entscheidungen 
«vom herrschenden Gerechtig- 187 
Willkürkriterien 99StGH 2005/34, Urteil vom 16. Mai 2006, S. 25, noch n. p. 100StGH 2002/17, Entscheidung vom 16. September 2002, S. 16, noch n. p. 101StGH 2003/17, Urteil vom 15. September 2003, S. 13, noch n. p. 102StGH 1995/10, Urteil vom 23. Mai 1996, LES 1997, S. 9 (17). 103StGH 2005/84, Urteil vom 3. Oktober 2006, S. 32, noch n. p. 104StGH 1995/6, Urteil vom 23. Februar 1999, LES 2001, S. 63 (67). 105StGH 1996/42, Urteil vom 24. April 1997, LES 1998, S. 185 (190). 106StGH 2005/93, Urteil vom 3. Oktober 2006, S. 27, noch n. p. 107Vgl. S. 30 ff. und S. 54 ff.
	        

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