Volltext: Das Willkürverbot und der Gleichheitsgrundsatz in der Rechtsprechung des liechtensteinischen Staatsgerichtshofes

3.Krasse Fehler bei der Lösung der Tatfrage174 a) StGH 2004/29; unvollständige Sachverhaltsfeststellungen174 b) StGH 1993/10; krasse Aktenwidrigkeit/VBI-Ent - scheidung verwaltungsgerichtliche Willkür175 c) StGH 1995/6; unvertretbare Begründung/krasse akten- widrige Tatsachenfeststellung175 IV. ABLEHNENDE ENTSCHEIDUNGEN DES STAATS GERICHTSHOFES ZUM VERBOT VERWALTUNGS BEHÖRDLICHER UND RICHTERLICHER WILLKÜR176 1.Fehler in der Lösung der Rechtsfrage176 a) StGH 1995/33; Willkür in der Verwaltung/keine will - kürliche Gesetzesanwendung176 b) StGH 1996/42; vertretbare Auffassung des Obergerichts177 c) StGH 1999/23; anwaltliches Entschlagungsrecht178 d) StGH 2005/93; Beweiswürdigung durch das Obergericht179 2.Ermessensentscheidung/Rechtsverweigerung180 a) StGH 1998/13; Ermessensentscheidung/hohe Gerichts - gebühr180 b) StGH 2000/45; Rechtsverzögerung/überlange Verfahrens - dauer180 V. WILLKÜRKRITERIEN181 1.Begriff «objektive Willkür»181 a) Allgemeines181 b) Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes182 2.Qualifizierte Rechtsverletzung185 3.Krasse Ungerechtigkeit187 4.Qualifizierte Rechtsverletzung/krasse Ungerechtigkeit contra einfache Rechtsverletzung/»hinnehmbare» Ungerechtigkeit189 5.Schwere und Offensichtlichkeit des Fehlers190 6.Qualifizierter Verstoss gegen die methodengerechte Normanwendung192 139
	        

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