Volltext: Das Willkürverbot und der Gleichheitsgrundsatz in der Rechtsprechung des liechtensteinischen Staatsgerichtshofes

genüber den Männern zu, sodass die Männer zum Schutz vor Diskrimi- nierung gegenüber Frauen auf den allgemeinen Gleichheitssatz verwie- sen seien.194 c)Bürgerrechtsbereich Im Anschluss an die Leitentscheidung StGH 1991/14 äussert sich der Staatsgerichtshof in zahlreichen Entscheidungen zu Art. 31. Abs. 2 LV. Mehrfach nimmt er Stellung zum Bürgerrechtsbereich. In StGH 1993/24 hält er fest, die Einführung des Art 31 Abs. 2 LV habe die Rechtslage grundlegend geändert. Im Zusammenhang mit der Ungleichbehandlung von Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern bei der Heirat mit einem ausländischen Staatsangehörigen, durch die die Liechtensteinerin die liechtensteinische Staatsbürgerschaft de lege lata verliert, führt der Staatsgerichtshof aus: «Es kann kein Zweifel darüber bestehen, wie die Entscheidung des StGH auszufallen hätte, wenn er sich in einem konkreten Anwen- dungsfall mit der Frage der Verfassungsmässigkeit der Diskriminie- rung von Liechtensteinerinnen bei der Heirat mit einem Ausländer zu befassen hätte. Es ist deshalb auch an dieser Stelle der […] Auf- ruf an den Gesetzgeber zu wiederholen, die verfassungsgesetzlich aufgetragene Rechtsanpassung gerade auch im Bürgerrechtsbereich ehestens zu verwirklichen.»195 In StGH 1996/36 stellt der Staatsgerichtshof fest, 
ein Gesetz, das liech- tensteinische Mütter in der Weitergabe der Staatsbürgerschaft 
ohne sach- lichen Grundgegenüber liechtensteinischen Vätern 
diskriminiert,wider- spreche dem Geschlechtergleichbehandlungsgebot von Art.31Abs. 2 LV.196Diese Argumentation des Staatsgerichtshofes mit dem Kriterium 129 
Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 31 Abs. 2 LV) 194Vgl. Müller J. P., Grundrechte, S. 455 f. 195StGH 1993/24, Urteil vom 26. Mai 1994, LES 1994, S. 93 (95). Siehe auch StGH 1995/30, Urteil vom 30. August 1996, LES 1997, S. 159 (161); Siehe auch Stotter, Ver- fassung 2004, Art. 31 Rz 232. 196StGH 1996/36, Urteil vom 24. April 1997, LES 1997, S. 211 (216).
	        

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