Volltext: Das Willkürverbot und der Gleichheitsgrundsatz in der Rechtsprechung des liechtensteinischen Staatsgerichtshofes

Des Weiteren prüfte der Staatsgerichtshof eineRegelung, wonach die Arbeitnehmer nach dem ASG (Arbeiterschutzgesetz) eine Arbeits- karte zu lösen hatten, welche die Regierung mit einer progressiven Steuer belasten konnte. Die hieraus gewonnen Erträge sollten an die Ar- beiterorganisationen entsprechend der Mitgliederzahl verteilt werden. Der Staatsgerichtshof hält dazu fest, diese Sondersteuer, die nur einen Teil der Arbeitnehmer betreffe und nicht der Deckung der allgemeinen Staatsausgaben sondern privaten Zwecken diene, widerspreche dem ver- fassungsmässig gewährleisteten Recht der Gleichheit aller vor dem Ge- setz und dem Grundsatz einer gerechten 
Besteuerung.161 2.Kausalabgaben Kausalabgaben sind Gebühren für eine gegenüber dem Abgabepflichti- gen erbrachte aussonderbare Gegenleistung des Gemeinwesens.162 Bei der Bemessung von Kausalabgaben werden der Gleichheitssatz, und das Willkürverbot durch zwei spezifische Prinzipien, das Kosten- deckungsprinzip und das Äquivalenzprinzip, ergänzt. Das 
Kostendeckungsprinzipbedeutet, dass der Gesamtertrag der Gebühren für Dienstleistungen der Verwaltung die Kosten des betref- fenden Verwaltungszweiges nicht übersteigen darf.163 In StGH 1997/42 meinte der Staatsgerichtshof, ein Ertragsüber- schuss von CHF 191’000 (31,51 %) bezogen auf den Gesamtertrag in ei- nem Kalenderjahr beziehungsweise ein durchschnittlicher Ertragsüber- schuss von CHF 122’000 (20,62 %) verstosse gegen das Kosten- deckungsprinzip, wonach nur geringfügige Mehreinnahmen zulässig sind.164121 
Gleichheitssatz in speziellen Rechts gebieten: Abgabenrecht, Ausländerrecht weit wie das schweizerische Bundesgericht, das jegliche Mehrbelastung von Ehe- paaren gegenüber Konkubinatspaaren als verfassungswidrig qualifiziert hatte. 161Gutachten des Staatsgerichtshofes vom 21. November 1955, ELG 1955-61, S. 107 (109). Siehe auch Höfling, Grundrechtsordnung, S. 211. 162Vgl. StGH 1996/30, Urteil vom 20. Februar 1997, LES 1997, S. 207 (210); StGH 2003/74, Entscheidung vom 3. Mai 2004, S. 5, publiziert im Internet. 163Siehe auch StGH 1997/42, Urteil vom 18. Juni 1998, LES 1999, S. 89 (95). 164Vgl. StGH 1997/42, Urteil vom 18. Juni 1998, LES 1999, S. 89 (95). Ferner StGH 1986/9 Urteil vom 5. Mai 1987, LES 1987, S. 145 (146 ff.).
	        

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