Volltext: Liechtensteinisches Verfassungsprozessrecht

Anwendung des Art. 84 Abs. 4 LVG die fehlende Erledigung von Amtes wegen nachtragen und das Urteil dementsprechend ergänzen.1175In der Praxis wird es freilich überwiegend so sein, dass der Staatsgerichtshof nach Zustellung des ausgefertigten Urteils von den Verfahrensparteien darauf hingewiesen wird, dass im Urteilsspruch nicht über einen erhobe- nen Anspruch oder über den Kostenpunkt abgesprochen worden ist.1176 K.Publikation von Entscheidungen1177 Richtungsweisende Entscheidungen des Staatsgerichtshofes sind, soweit sie nicht nur verfahrensleitender Natur sind und eine Veröffentlichung nicht gegen öffentliche Interessen oder den Schutz von Rechten einer Partei verstösst, ganz oder auszugsweise zu publizieren (Art. 57 Abs. 1 StGHG). Diese Regelung legt die Veröffentlichungspraxis ganz ins Er- messen des Staatsgerichtshofes und schreibt nicht vor, auf welche Weise eine Entscheidung zu publizieren ist. Veröffentlichte Entscheidungen des Staatsgerichtshofes finden sich heute entweder in den beiden liech- tensteinischen Fachzeitschriften (LJZ und Jus&News) oder auf der Webseite des Staatsgerichtshofes unter www.stgh.li. § 41KOSTENERSATZ BZW. 
PROZESSKOSTEN1178 I.Allgemeines Das Kostenersatzrecht erfüllt sowohl aus verfahrensrechtlicher als auch aus rechtsstaatlicher Sicht einen wichtigen Zweck. Auf der einen Seite 668Fortgang 
des Verfahrens 1175Vgl. aus der jüngeren Praxis beispielsweise StGH 2003/39, Urteilsergänzung vom 4. Mai 2004, nicht veröffentlicht, S. 3. Die Urteilsergänzung war nötig, weil der Staatsgerichtshof in seinem Urteil vom 2. März 2004 versehentlich nicht über den Kostenersatzantrag der Beschwerdegegnerin abgesprochen hatte. Vgl. zum Ergän- zungsurteil im Zivilprozess etwa Deixler-Hübner/Klicka, S. 128, Rz. 239. 1176Vgl. StGH 2003/39, Urteilsergänzung vom 4. Mai 2004, nicht veröffentlicht, S. 3. 1177Ausführlicher zur Veröffentlichungspraxis von Entscheidungen des Staatsgerichts- hofes, insbesondere aus rechtsvergleichender Sicht, vorne S. 393 ff. 1178Zur Rechtsnatur des Kostenersatzanspruchs eingehend Bydlinski, Kostenersatz, S. 44 ff.; vgl. auch StGH 1998/45, Urteil vom 22. Februar 1999, LES 1/2000, S. 1 (7).
	        

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