Volltext: Liechtensteinisches Verfassungsprozessrecht

C.Öffentlichkeitsprinzip als grundrechtlicher Anspruch Auch wenn die Verfassung das Öffentlichkeitsprinzip nicht erwähnt und ihm die Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes im Gegensatz zum An- spruch auf ein faires Verfahren keinen Grundrechtscharakter zuge- steht,656ist nicht zu übersehen, dass es Art. 6 Abs. 1 EMRK konkretisiert und es so zu einem gewichtigen Teilgehalt des Anspruchs auf ein faires Verfahren wird.657Der Staatsgerichtshof erklärt in StGH 1996/6658: «Das objektiv-rechtliche Interesse an der öffentlichen Durchführung von für die Öffentlichkeit und die Medien besonders bedeutsamen Gerichtsver- handlungen kann im Sinne eines modernen, institutionellen Grund- rechtsverständnisses sehr wohl als Ausfluss des verfassungsmässigen Anspruchs auf ein faires Verfahren bzw. auf rechtliches Gehör verstan- den werden». Der Staatsgerichtshof verkennt die «besondere Bedeutung», die das Öffentlichkeitsprinzip in bestimmten Verfahren, z.B. in Disziplinarver- fahren, haben kann, nicht und attestiert ihm, unabhängig von den Vor- behalten zur Öffentlichkeit des Verfahrens und der Urteilsverkün- dung,659eine «Ausstrahlungswirkung», wie er dies schon vor Inkrafttre- ten der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Ausdruck ge- bracht hatte. Es kann, wenn besondere Umstände vorliegen, zu einem «verfassungsmässigen» Anspruch werden.660Dies trifft etwa auf Ge- richtsverhandlungen zu, die für «die Öffentlichkeit und die Medien» be- sonders bedeutsam sind, so dass «an der öffentlichen Durchführung» all- gemein ein «objektiv-rechtliche(s) Interesse» besteht.661Zu ihnen rech- net er in StGH 1996/6662ein «in verschiedener Hinsicht aussergewöhn- liches Disziplinarverfahren», das «möglicherweise weitreichende Konse- quenzen für die zukünftige Handhabung der disziplinarischen Vor- 385 
§ 25 Öffentlichkeits- und Mündlichkeits prinzip 656StGH 1996/6, Urteil vom 30. August 1996, LES 3/1997, S. 148 (152). 657StGH 1996/6, Urteil vom 30. August 1996, LES 3/1997, S. 148 (152). 658StGH 1996/6, Urteil vom 30. August 1996, LES 3/1997, S. 148 (153). 659Siehe dazu schon vorne S. 383 f. 660StGH 1996/6, Urteil vom 30. August 1996, LES 3/1997, S. 148 (153); StGH 1998/1, Urteil vom 19. Juni, LES 3/1999, S. 155 (158); StGH 1998/63, Entscheidung vom 27. September 1999, LES 2/2000, S. 63 (65 f.); StGH 2000/33, Urteil vom 5. De- zember 2000, nicht veröffentlicht, Erw. 6.2. 661StGH 1996/6, Urteil vom 30. August 1996, LES 3/1997, S. 148 (153); StGH 2000/33, Urteil vom 5. Dezember 2000, nicht veröffentlicht, Erw. 6.2. 662StGH 1996/6, Urteil vom 30. August 1996, LES 3/1997, S. 148 (152).
	        

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