Volltext: Liechtensteinisches Verfassungsprozessrecht

C.Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes 1.Ältere Rechtsprechung Der Staatsgerichtshof weist darauf hin, dass die verfassungsmässige Be- gründungspflicht nicht aus dem Willkürverbot abgeleitet werden muss, da sie in Art. 43 LV explizit verankert ist.531Er stützt sich in seiner Rechtsprechung auf mehrere Grundrechte ab. Neben Art. 43 LV kommt auch Art. 31 LV in Betracht.532 Aus Art. 43 LV folgert der Staatsgerichtshof den Grundsatz, «dass Entscheidungen über Beschwerden, die von vorgesetzten Stellen ver- worfen werden, begründet werden müssen».533Es entspricht nach seinen Worten auch «einem allgemein anerkannten rechtsstaatlichen Grundsatz und insbesondere dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs, dass die Ent- scheidungsgründe dem Betroffenen bekannt sein sollen, insbesondere dann, wenn es sich um einen den Beschwerdeführer belastenden oder seine Rechtsstellung erschwerenden Verwaltungsakt handelt».534Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird primär aus dem Gleichheitssatz abgeleitet,535so dass der Anspruch auf eine rechtsgenügliche Begrün- dung in der Kombination dieser beiden Verfassungsbestimmungen zu sehen ist, die sich in dieser Beziehung teilweise überschneiden.536Die neue schweizerische Bundesverfassung garantiert den Anspruch auf Entscheidbegründung im Rahmen des rechtlichen Gehörs (Art. 29 Abs. 2 BV).537 Daneben gewährleistet auch Art. 6 Abs. 1 EMRK einen analogen Anspruch.538In diesem Zusammenhang hält der Staatsgerichtshof fest, 362Besonderer 
Teil 531StGH 1996/21, Urteil vom 21. Februar 1997, LES 1/1998, S. 18 (21); StGH 1996/31, Urteil vom 26. Juni 1997, LES 3/1998, S. 125 (130); StGH 1998/13, Urteil vom 3. September 1998, LES 4/1999, S. 231 (239); StGH 1998/35, Urteil vom 3. Septem- ber 1998, LES 5/1999, S. 287 (290). 532StGH 1987/7, Urteil vom 9. November 1987, LES 1/1988, S. 1 (2). 533StGH 1986/9, Urteil vom 5. Mai 1987, LES 4/1987, S. 145 (147). 534StGH 1985/8, Urteil vom 9. April 1986, LES 2/1987, S. 48 (50) unter Bezugnahme auf die schweizerische Verwaltungsrechtslehre. 535Siehe dazu vorne S. 336 ff. 536StGH 1995/21, Urteil vom 23. Mai 1996, LES 1/1997, S. 18 (27). 537Siehe Kiener, Rechtsprechung, S. 819 mit Rechtsprechungshinweisen. 538Siehe Müller, Grundrechte, S. 535 f.
	        

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