Volltext: Liechtensteinisches Verfassungsprozessrecht

und Gegenäusserungen zustellt, damit sie eine Stellungnahme abgeben können.459Wer also bewusst auf dieses Mitwirkungsrecht verzichtet, kann sich im Nachhinein nicht wegen Gehörsverweigerung beschwe- ren.460Der Staatsgerichtshof hat in StGH 1998/17461darauf aufmerksam gemacht, dass von einem rechtskundigen Beschwerdeführer verlangt werden dürfe, zu einer ihm übermittelten Gegenäusserung vor der nächsten Instanz klärend Stellung zu beziehen. Verfahrensfairness dürfe nicht nur von der Verwaltung, sondern auch von den Verfahrensbetei- ligten erwartet werden. Dies betreffe insbesondere die von Gesetzes we- gen auferlegten Mitwirkungspflichten, zu denen die Verfahrensbeteilig- ten nicht noch eigens aufgefordert werden müssten. Vor diesem Hinter- grund ist auch die Entscheidung vom 9. Dezember 2002462zu sehen, in welcher er zu verstehen gegeben hat, dass es trotz der im Verwaltungs- verfahren grundsätzlich geltenden Untersuchungsmaxime, den Sachver- halt von Amts wegen festzustellen, Aufgabe der Beschwerdeführerin ge- wesen wäre, die Verwaltungsbeschwerdeinstanz (neu: Verwaltungsge- richtshof) darüber zu informieren, dass in der Zwischenzeit Verbesse- rungen stattgefunden haben, damit es für die Verwaltungsbeschwerdein- stanz (neu: Verwaltungsgerichtshof) zumindest möglich gewesen wäre, diesen potentiell neuen Sachverhalt zu erkennen, ihn abzuklären und dazu Zeugen einzuvernehmen. Da es ihr auf Grund der eingereichten Beschwerdeschrift unmöglich gewesen sei, den potentiell neuen Sach- verhalt festzustellen, sei der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht ver- letzt. Unbestritten ist, dass die Amtsermittlungspflicht Grenzen hat. Sie darf aber nicht gleichsam auf Null reduziert werden.463 344Besonderer 
Teil 459StGH 1998/17, Urteil vom 23. November 1998, LES 5/1999, S. 271 (274). 460Vgl. Albertini, S. 333 und Schmuckli, S. 83; in diesem Sinne auch StGH 1998/17, Ur- teil vom 23. November 1998, LES 5/1999, S. 271 (274); siehe allgemein zur Ver- zichtbarkeit und Verwirkung der Verfahrensgarantien vorne S. 263 ff. 461StGH 1998/17, Urteil vom 23. November 1998, LES 5/1999, S. 271 (274). 462StGH 2002/4, Entscheidung vom 9. Dezember 2002, nicht veröffentlicht, S. 11 f. 463Bargen, Gute Rechtsprechung, S. 2534.
	        

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