Volltext: Liechtensteinisches Verfassungsprozessrecht

bilde sind daher auch von der eidlichen Bekräftigung ihrer Unfähigkeit zum Erlage der aktorischen Kaution auszuschliessen. Sie sollen auch nicht, wenn sie vermögenslos sind, auf Staatskosten prozessieren können». 2.Bisherige Rechtsprechung § 63 Abs. 1 ZPO war 1993297Gegenstand eines Normenkontrollverfah- rens. Es wurde geltend gemacht, eine sich streng an den Wortlaut hal- tende Interpretation widerspreche den Grundsätzen der Verfassung. Ins- besondere verletze sie Art. 31 LV, wonach jedermann vor dem Gesetze gleich sei. Dies betreffe sowohl natürliche als auch juristische Personen. Der Staatsgerichtshof verneinte einen Verstoss und gab dem Normen- kontrollantrag keine Folge. Er stellte vielmehr fest, dass sich der Ge- setzgeber mit der Einschränkung der Gewährung des Armenrechtes an natürliche Personen im Rahmen der nach dem Gleichheitssatz verfas- sungsrechtlich zulässigen, sachlich begründeten Differenzierung gehal- ten habe und verwies auf die schweizerische Lehre, die sich mit dem ana- logen Institut der «unentgeltlichen Rechtspflege» schon befasst hatte.298 3.Neue Tendenzen in der Rechtsprechung a) Staatsgerichtshof In der jüngeren Rechtsprechung finden sich Anhaltspunkte, die darauf hinweisen, dass künftig auch einer juristischen Person die Verfahrens- hilfe zugestanden werden könnte, wenn dafür entsprechende Vorausset- zungen vorliegen. Aus dem Recht auf Beschwerdeführung lässt der Staatsgerichtshof juristischen Personen einen grundrechtlichen An- spruch zukommen, wonach sie ihre Prozesskosten selbst dann aus eige- nen Mitteln bestreiten können, wenn diese in einem Zivil- oder Strafver- fahren blockiert worden sind.299In einem solchen Fall sind die juristi- schen Personen nicht mittellos bzw. bedürftig, so dass sich der Staatsge- richtshof mit der Frage der Gewährung der Verfahrenshilfe nicht zu be- fassen brauchte. Ihre finanziellen Mittel sind nur momentan blockiert. 311 
§ 20 Verfahrenshilfe 297StGH 1992/12, Urteil vom 23. März 1993, LES 3/1993, S. 84 (85). 298StGH 1992/12, Urteil vom 23. März 1993, LES 3/1993, S. 84 (86). 299StGH 2003/7, Entscheidung vom 30. Juni 2003, nicht veröffentlicht, S. 9 mit Ver- weisen auf StGH 2001/26, StGH 2001/33 und StGH 2001/52.
	        

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