Volltext: Liechtensteinisches Verfassungsprozessrecht

§ 24Grundsatz der Waffengleichheit381 I.Allgemeines381 II.Inhalt und Bedeutung381 § 25Öffentlichkeits- und Mündlichkeitsprinzip382 I.Öffentlichkeitsprinzip382 A.Allgemeines382 B.Rechtsgrundlagen383 C.Öffentlichkeitsprinzip als grundrechtlicher Anspruch385 D.Inhalt des Öffentlichkeitsprinzips386 E.Rechtsnatur des Öffentlichkeitsprinzips387 F.Öffentlichkeit im Verfahren vor dem Staatsgerichtshof387 1. Gesetzliche Ausgestaltung387 a) Begriff der Öffentlichkeit388 b) Praktische Anwendung388 c) Öffentlichkeits- und Mündlichkeitsprinzip391 d) Urteilsverkündung391 2. Ergebnis392 3. Exkurs: Öffentliche Urteilsberatung als schweizerische Besonderheit393 G.Publikationspraxis des Staatsgerichtshofes393 1. Gesetzliche Grundlage393 2. Kritik394 II.Mündlichkeitsprinzip396 A.Geltungsbereich396 B.Verfahren vor dem Staatsgerichtshof397 1. Mündliche Schlussverhandlung397 2. Kein durchsetzbarer Anspruch auf Mündlichkeit398 C.Rechtsvergleichende Bemerkungen399 1. Österreich399 2. Deutschland399 3. Ergebnis400 III.Zusammenfassung400 247
	        

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