Volltext: Liechtensteinisches Verfassungsprozessrecht

§ 
10NORMENKONTROLLVERFAHREN I.Allgemeines A.Begriffe und Monopolisierung der Normenkontrolle 1.Begriffe Nach der im deutschen Sprachraum gängigen Terminologie unterschei- det man zwischen der abstrakten242und der konkreten Normenkon- trolle. Sie bezeichnen zwei Verfahrensarten, die das Staatsgerichtshofge- setz unterschiedlich geregelt hat.243Um ein konkretes Normenkontroll- verfahren handelt es sich, wenn sich eine in einem bereits anhängigen Verfahren strittige Sache (Einzelfrage), die (zwingend) zuerst als Vor- frage im Wege einer Verordnungs-, Gesetzes- oder Staatsvertragsprü- fung geklärt werden muss, damit das Ausgangsverfahren entschieden werden kann.244Eine abstrakte Normenkontrolle liegt hingegen dann vor, wenn unabhängig von einem konkreten Anlassfall bzw. nicht aus Anlass eines konkreten Falles ein Überprüfungsantrag auf Verfassungs- mässigkeit einer Verordnung, eines Gesetzes oder Staatsvertrages ansteht und vom Staatsgerichtshof hauptfrageweise entschieden wird.245 2.Monopolisierung Die Normenkontrollverfahren sind in Liechtenstein beim Staatsge- richtshof zentralisiert. Die Normenkontrolle ist wie im deutschen und österreichischen Recht ein Monopol des Verfassungsgerichts. Demge- genüber können in der Schweiz ähnlich wie in den Vereinigten Staaten die Gerichts- und Verwaltungsbehörden grundsätzlich in jedem Rechts- 158Verfassungsgerichtliche 
Verfahren 242Die abstrakte Normenkontrolle ist jedoch bis anhin in der liechtensteinischen Rechtspflege praktisch bedeutungslos geblieben. Vgl. dazu und zu den möglichen Gründen Wille, Verfassungsgerichtsbarkeit, S. 36 f. Da die Gutachtertätigkeit des Staatsgerichtshofes im Staatsgerichtshofgesetz nicht mehr vorgesehen ist, bleibt ab- zuwarten, ob die abstrakte Normenkontrolle künftig an Bedeutung gewinnt. 243Vgl. Wille, Normenkontrolle, S. 80. 244In der Schweiz spricht man anstelle der konkreten Normenkontrolle auch vom ak- zessorischen Prüfungsrecht. 245Dazu ausführlich Wille, Normenkontrolle, S. 80 ff.
	        

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