Das
gute
Abschneiden des Erziehungsgeldes kö nnte auch daran liegen, dass es in Liech-
tenstein zwar fi nanziell e Hi lfen für das Unt er bringen der Kinder in Betreuungsstätten
g¡bt,
die Müt ter und Väter, die ihre Kinder da heim
großziehen,
aber keine solche Kinderbetreu-
ungsbeihil fen bekommen. Dem Umstand, dass die Kindererziehung durch die Eltern zu
Hause
,grati s"
geleistet
werde n soll, wird somit eine Absa ge erteil t.
Nach dem Gesetz von Famil ienz ulage n von 1985 erhalten Personen mit Wohnsitz oder Er-
wsrbstät¡gkeit in Liechtenstein Kindergeld bzw. eine Muttersc haftszulag e.
Diese Leistungen
sind nicht nach Einkommen
gestaffelt
und werde n bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
des Kindes ausbezahlt. Die monatliche Unterstützu ng beträgt lautdem Stand am 1. Jänner
2006 CHF 260
pro
Kind bei einem bzw. zwei Kindern. Bei Mehrlingsgeburten bzw. bei mehr
als drei Kindern beträgt das Kindergeld CHF 310. Ab dem 10. Lebensjahr er höht sich das
Kindergeld auf CHF 310 für
jedes
Kind. Alleinerzieherlnnen erhalten zusätzlich zum Un ter-
halt vom Ehegatten CHF 100
pro
Kind. Bei der Geb urt eines Kindes werden einm alig CHF
2.100 ausbezahlte, bei Mehrlingsgeburten liegt diese Beihi lfe bei CHF 2.600
pro
Kind. Nach
dies em Stand be steht für die in Liechtenstein Wohnenden bzw. Arbeitenden kein Anspruch
auf Erziehungsgeld bzw. auf Kinderbetreuungshilfen
(MISSO C
2006: 38f, 96f).
Damit eine monat liche Unterstützu ng tatsäc hl ich einem hinreich end en Anreiz zum Kinder-
bekommen
gleich
komm t, so müs ste diese Zuwendung laut insgesamt der Hälf te der Be-
fragten bis hin zu CHF 800 reiche n. An dies er Stelle ist
gleich
anzumerken, dass die Frage
problematisch
zu interpretieren ist. Zum einen
geht
es nicht um die tatsäc hl ich
gewünschte
Höhe von fi nanziell en Hi lfen, sondsr n um den Anreiz, die Geb urtenza hlen steige n
zu las-
sen. Auch läuft man bei offene n Frage n nach Geldbeträgen in Gefah r, dass die angegeben
Beträge teilweise niedriger ausfal len können, da die Befragten ihre Vorstellungen mögl i-
ch en¡reise eher zurücknehmen. Zum ander en kann das Alter der Befragten das Ergebnis
vsrzerren, da die Jünger en sowie die Älteren wahrs chei nlich nicht hinreichend über die
Höhe der mom entan ausbezahlten Beträge informiert sind.
16% meine n, ein monat licherZusc huss sollte zwisch en CHF801 und üb erCHF 1.000 liegen,
damit ein Anreiz be steht. Gut ein Dri ttel
gibt
keine Beurteil u ng ab, wobei es sich hierbe i um
Personen ohne Kinder handeln dürfte bzw. Personen, die keine Einschätzung treff en woll en
oder können
(Grafi k
36), 63