Volltext: Die Situation von Familien in Liechtenstein

Das 
gute 
Abschneiden des Erziehungsgeldes kö nnte auch daran liegen, dass es in Liech- 
tenstein zwar fi nanziell e Hi lfen für das Unt er bringen der Kinder in Betreuungsstätten 
g¡bt, 
die Müt ter und Väter, die ihre Kinder da heim 
großziehen, 
aber keine solche Kinderbetreu- 
ungsbeihil fen bekommen. Dem Umstand, dass die Kindererziehung durch die Eltern zu 
Hause 
,grati s" 
geleistet 
werde n soll, wird somit eine Absa ge erteil t. 
Nach dem Gesetz von Famil ienz ulage n von 1985 erhalten Personen mit Wohnsitz oder Er- 
wsrbstät¡gkeit in Liechtenstein Kindergeld bzw. eine Muttersc haftszulag e. 
Diese Leistungen 
sind nicht nach Einkommen 
gestaffelt 
und werde n bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 
des Kindes ausbezahlt. Die monatliche Unterstützu ng beträgt lautdem Stand am 1. Jänner 
2006 CHF 260 
pro 
Kind bei einem bzw. zwei Kindern. Bei Mehrlingsgeburten bzw. bei mehr 
als drei Kindern beträgt das Kindergeld CHF 310. Ab dem 10. Lebensjahr er höht sich das 
Kindergeld auf CHF 310 für 
jedes 
Kind. Alleinerzieherlnnen erhalten zusätzlich zum Un ter- 
halt vom Ehegatten CHF 100 
pro 
Kind. Bei der Geb urt eines Kindes werden einm alig CHF 
2.100 ausbezahlte, bei Mehrlingsgeburten liegt diese Beihi lfe bei CHF 2.600 
pro 
Kind. Nach 
dies em Stand be steht für die in Liechtenstein Wohnenden bzw. Arbeitenden kein Anspruch 
auf Erziehungsgeld bzw. auf Kinderbetreuungshilfen 
(MISSO C 
2006: 38f, 96f). 
Damit eine monat liche Unterstützu ng tatsäc hl ich einem hinreich end en Anreiz zum Kinder- 
bekommen 
gleich 
komm t, so müs ste diese Zuwendung laut insgesamt der Hälf te der Be- 
fragten bis hin zu CHF 800 reiche n. An dies er Stelle ist 
gleich 
anzumerken, dass die Frage 
problematisch 
zu interpretieren ist. Zum einen 
geht 
es nicht um die tatsäc hl ich 
gewünschte 
Höhe von fi nanziell en Hi lfen, sondsr n um den Anreiz, die Geb urtenza hlen steige n 
zu las- 
sen. Auch läuft man bei offene n Frage n nach Geldbeträgen in Gefah r, dass die angegeben 
Beträge teilweise niedriger ausfal len können, da die Befragten ihre Vorstellungen mögl i- 
ch en¡reise eher zurücknehmen. Zum ander en kann das Alter der Befragten das Ergebnis 
vsrzerren, da die Jünger en sowie die Älteren wahrs chei nlich nicht hinreichend über die 
Höhe der mom entan ausbezahlten Beträge informiert sind. 
16% meine n, ein monat licherZusc huss sollte zwisch en CHF801 und üb erCHF 1.000 liegen, 
damit ein Anreiz be steht. Gut ein Dri ttel 
gibt 
keine Beurteil u ng ab, wobei es sich hierbe i um 
Personen ohne Kinder handeln dürfte bzw. Personen, die keine Einschätzung treff en woll en 
oder können 
(Grafi k 
36), 63
	        

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