Volltext: Kleinstaaten in Europa

Schrift von 1618: «Die form vnsers Regiments ist Democratisch: vnd ste- het die erwellung vnnd entsetzung der Oberkeiten/ allerley Amptleü- ten/ Richter und Beflechshabern/ so wol in vnsern befreyten vnnd her- schenden Landen/ als auch vber die/ so vns vnderthenig sind/ bey vnse- rem gemeinen man: welcher macht hat/ dem mehren nach/ Landtsat- zungen zu(e) machen/ vnd wider abzu(o)tu(o)n/ Pündtnussen mit fro(e)mbden Fürsten vnd Stenden aufzu(o)richten/ vber Krieg vnd Frid zu(o) disponieren/ vnd alle andere der hohen vnd nidern Oberkeit ge- bürende sachen zu(o)verhandlen.»33Die Flugschrift berichtet über Be- schlüsse einer Versammlung des «gemeinen Landvolcks», die englische Fassung von einer «assembly of the Commons» und übernimmt damit eine Terminologie, wie sie für die zweite Kammer des Parlaments in Westminster gebräuchlich war. Man wird also festhalten können, dass die Schubkraft zur Ausbil- dung von Alternativen zur frühmodernen Staatsbildung von Gemeinden ausgegangen ist. Wo das in Form der Landschaften gelungen ist, waren sie auch von langer Dauer. Alle bekannten Landschaften haben bis zum Ende des Alten Reiches bestanden. Ob sie für die Schaffung von Land- tagen im 19. Jahrhundert und damit dem Parlamentarismus förderlich waren, ist nicht untersucht und bleibt ein Desiderat. Denn es gibt Belege dafür, dass beispielsweise in Bayern von der Regierung Montgelas über die landschaftlichen Verfassungen der neubayerischen Landesteile eigens Gutachten erstellt wurden.34 Graubünden und das Wallis sind indessen eindrückliche Beispiele für die prinzipielle Schwierigkeit, die antagonistischen Kräfte, die Kom- munalismus und Feudalismus prägten, in ein dauerhaftes harmonisches Verhältnis zu bringen. Zweifellos besteht in Graubünden und im Wallis eine kaum überbietbare Kontinuität vom Ancien Régime zur Moderne, 72Peter 
Blickle 33Zitiert nach «Grawpündtnersichen handlungen des 1618. jahrs». Den Hinweis auf die Quelle verdanke Randolph Head. Für den Kontext vgl. Randolph Head, Early Modern Democracy in the Grisons. Social Order and Political Language in Swiss Mountain Canton, 1740–1620, Cambridge 1995, S. 231 ff. 34So für das Fürststift Kempten und die angrenzenden ehemals Montfortsche Herr- schaft im Allgäu. Die einschlägigen Belege bei Peter Blickle, Politische Landschaf- ten in Oberschwaben. Bäuerliche und bürgerliche Repräsentation im Rahmen des frühen europäischen Parlamentarismus, in: Ders. (Hrsg.), Landschaften und Land- stände in Oberschwaben (Oberschwaben – Geschichte und Kultur 5), Tübingen 2000, S. 11–32, hier S. 14.
	        

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