Volltext: Kleinstaaten in Europa

Gerüsteten. Die Entschädigung der Krone Schweden durch ehemalige Hochstifte brachte hierin die entscheidende Weichenstellung.37 In mehreren evangelischen Territorialstaaten blieb bei ehemals hochstiftischem Besitz noch eine Art von administrativer Selbständig- keit erhalten – so wenn Kursachsen 1657 nicht-reichsständische Sekun- dogenituren in Merseburg und Naumburg-Zeitz einrichtete.38Im Falle des Fürstbistums Lübeck und einiger reichsunmittelbarer Damenstifte konnten selbst protestantische reichskirchliche Territorien ihre Unab- hängigkeit gegen benachbarte weltliche Fürsten behaupten; für das Fürstbistum Osnabrück fand der Westfälische Frieden zu diesem Zweck eine paritätische Regelung.39 Das Beispiel Osnabrück ist exemplarisch für die Leistungsfähigkeit eines «Kleinstaats» – oder besser: Kleinterritoriums – im Verbund des Alten Reiches, da es durch Justus Möser literarischen Glanz erhielt.40 49 
Mindermächtige Territorien und Reichsstädte im Heiligen Römischen Reich 37Anton Schindling, Der Westfälische Frieden. Europäischer Frieden und Staats- grundgesetz des Alten Reiches, in: Osnabrücker Jahrbuch Frieden und Wissen- schaft, Bd. 2 (1995), S. 290–298; ders., Ein historisches Beispiel für Gerechtigkeit und Fairness im Verfahren. Der Westfälische Frieden. Die Regelung im konfessio- nellen Nebeneinander, in: Günter Bierbrauer u.a. (Hrsg.), Verfahrensgerechtigkeit. Rechtspsychologische Forschungsbeiträge für die Justizpraxis, Köln 1995, S. 245– 255; ders, Andersgläubige Nachbarn. Mehrkonfessionalität und Parität in Territo- rien und Städten des Reichs, in: Klaus Bussmann/Heinz Schilling (Hrsg.), 1648. Krieg und Frieden in Europa. Ausstellungskatalog (26. Europaratsausstellung. Westfälisches Landesmuseum Münster und Kulturgeschichtliches Museum Osna- brück 1998/99), Aufsatzband 1: Geschichte, Religion, Recht und Gesellschaft, Münster/Osnabrück 1998, S. 465–473. 38Jochen Vötsch, Kursachsen, das Reich und der mitteldeutsche Raum zu Beginn des 18. Jahrhunderts, Frankfurt/Main 2003. 39Christian Hoffmann, Ritterschaftlicher Adel im geistlichen Fürstentum. Die Fami- lie von Bar und das Hochstift Osnabrück. Landständewesen, Kirche und Fürsten- hof als Komponenten der adeligen Lebenswelt im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung 1500–1651, Osnabrück 1996; Anton Schindling, Westfälischer Frieden und Altes Reich. Zur reichspolitischen Stellung Osnabrücks in der Frühen Neuzeit, in: Osnabrücker Mitteilungen 90 (1985), S. 97–120; ders., Reformation, Gegenreformation und Katholische Reform im Osnabrücker Land und im Ems- land, in: Osnabrücker Mitteilungen 94 (1989), S. 35–60; ders., Ernst August I. von Braunschweig-Lüneburg. Ein Aufsteiger im barocken Reich, in: Franz-Joachim Verspohl (Hrsg.), Das Osnabrücker Schloss. Stadtresidenz, Villa, Verwaltungssitz, Osnabrück 1991, S. 35–54. 40Manfred Rudersdorf, Justus Möser, Kurfürst Max Franz von Köln und das Simul- taneum zu Schledehausen. Der Osnabrücker Religionsvergleich von 1786, in: Klaus J. Bade/Horst-Rüdiger Jarck/Anton Schindling (Hrsg.), Schelenburg, Kirchspiel,
	        

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