Volltext: Kleinstaaten in Europa

Hier zählen nur die Kraft des Rechts und die Evidenz der Geschichte. Geschichte ist Schichtung des Geschehenen. Recht untersucht die Rich- tigkeit der Schichtung. Der Kleinstaat hat wenig Eigengewicht, keine territoriale Übergrösse, nicht die bedrückende Zahl der Massen, keine materiellen Potenziale. Bedrohung für Dritte ist er schon gar nicht. Ge- rade deshalb fordert der Kleinstaat die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen, die Möglichkeit, Staatsverträge abzuschliessen, Diplo- maten zu akkreditieren, Immunität einzufordern, eben Souveränität. So schaut Liechtenstein feiernd zurück in die Rheinbundzeit. Von den grossen und ehedem mächtigen souveränen Rheinbundstaaten blieb als einziges Land nur noch das souveräne Fürstentum Liechtenstein als Staat erhalten. Liechtenstein ist nicht das Resultat zielgerichteter Pro- zesse, vielmehr das Ergebnis gütiger Fügungen, die der kleinen Gemein- schaft über Zeiten zugefallen waren. Es könnte auch anders sein, als es der Fall ist. Liechtenstein ist sich seiner Ausnahmestellung dankbar be- wusst. Abkürzungen JBLJahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein LLALiechtensteinisches Landesarchiv, Vaduz LPSLiechtenstein Politische Schriften LUBLiechtensteinisches 
Urkundenbuch Literatur Batliner, Gerard: Die völkerrechtlichen und politischen Beziehungen zwischen dem Fürs- tentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft. In: LPS 2 (1973), S. 21–55. Batliner, Gerard: Zur heutigen Lage des liechtensteinischen Parlaments. In: LPS 9 (1981), S. 3–191. Batliner, Gerard. Hrsg.: Die liechtensteinische Verfassung 1921. Elemente der Staatlichen Organisation. In: LPS 21 (1994). Berger, Elisabeth: Rechtsrezeption und Souveränität – ein Widerspruch? In: JBL 105 (2005), S. 33–48. Bradke, Sven; Hauser, Heinz: 75 Jahre Zollvertrag Schweiz-Liechtenstein. In: Schriften der Gesellschaft Schweiz-Liechtenstein. Nr. 8, St. Gallen, 
1998. 248Georg Malin
	        

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