Volltext: Kleinstaaten in Europa

nigten Staaten interniert, Aufhebung der Feindmassnahmen und die Rückgängigmachung der Enteignung seiner Kaffeeplantagen in Guate- mala anstrebte.42 Am 8. März 1949 stellte das Fürstentum Liechtenstein das Gesuch, Mitglied des Internationalen Gerichtshofes, einer Sonderorganisation der UNO, zu werden. Da Liechtenstein nicht Mitglied der UNO war, musste vorgängig die Souveränität des Gesuchstellers ermittelt werden, damit über Empfehlung des Sicherheitsrates das Fürstentum in den In- ternationalen Gerichtshof aufgenommen werden konnte. Am 1. Septem- ber 1949 tagte der Sicherheitsrat. Der Vertreter Russlands erhob schwere Bedenken gegenüber der Souveränität Liechtensteins. Der Sicherheitsrat stimmte jedoch mit neun befürwortenden Stimmen sowie zwei Stimm- enthaltungen für die Empfehlung zur Aufnahme Liechtensteins in den Internationalen Gerichtshof durch die Generalversammlung der UNO. In ihrer 262. Sitzung am 1. Dezember 1949 nahm die Generalversamm- lung der UNO Liechtenstein in den Internationalen Gerichtshof auf. Aus heutiger Perspektive ist der 1. Dezember 1949 für die Souveränität Liechtensteins ein wichtiges Ereignis, anerkannte doch das höchste Fo- rum der Welt dessen Souveränität.43 In der Tat eröffneten sich nach diesem Ereignis der Aussenpolitik des Kleinstaates neue Perspektiven und Aufgaben, meistens in feiner Abstimmung mit dem Zollvertragspartner Schweiz. Regierungschef Gerard Batliner hat seit den Sommermonaten 1969 intensiv die Vorarbeiten zur Erlangung des Beobachterstatus bei der UNO in New York und in Genf verfolgt. In Absprache mit dem Fürs- ten sind vertraulich eingehende Erkundigungen bei kompetenten Stellen vor Ort in der Rhonestadt erhoben worden.44Als Beobachter am Gen- 240Georg 
Malin 42Geiger. Hrsg.: Veröffentlichungen der Unabhängigen Historikerkommission Liech- tenstein. Zweiter Weltkrieg (UHK), 2005, S. 182, 190–191; Raton S. 111, besonders Anmerkung 1. 43Malin 1955, S. 21; Raton S. 114–115, besonders Anmerkung 1. 44LLA V130/525 Neutralität und UNO. Kostenfolgen: Bericht der Gesandtschaft des Fürstentums Liechtenstein in Bern vom 6. Oktober 1969. Schreiben des Regie- rungschefs an Peter Casson vom 22. Juli 1969. Schreiben von Pierre Raton vom 31. Juli 1969 an den Regierungschef. Aktenvermerk des Regierungschefs betr. Ge- spräch mit Pierre Raton vom 11. September 1969, dessen Schreiben vom 17. Sep- tember 1969 an den Regierungschef mit einem Briefentwurf an UNO-General - sekretär U Thant. Pierre Casson ermunterte die Regierung, den eingeschlagenen Weg weiter zu gehen. Aktenvermerk des Regierungschefs vom 12. Oktober 1969.
	        

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