Volltext: Kleinstaaten in Europa

200 Jahre souveränes Fürstentum Liechtenstein Georg Malin1 Das Fürstentum Liechtenstein zählt etwa 35000 Einwohner, die auf ei- nem Territorium von 160 km2leben. Der Rhein bildet die West- und das Falknismassiv die Südgrenze zur Schweiz, Gebirgszüge grenzen im Os- ten gegen Österreich ab. Dieser topographisch kleine, aber reich diffe- renzierte Landstrich versteht sich als Staat. Liechtenstein ist seit 200 Jah- ren 
souverän.2 WEGE ZUR SELBSTÄNDIGKEIT IM REICHSVERBAND In seiner geschichtlichen Entwicklung hat der Begriff Souveränität eine Vielfalt von Ausprägungen gefunden. Die ersten souveränen Staaten will die Geschichte in den Herrschaftsgebilden der Normannen und an- schliessend im hochmittelalterlichen England, in hohenstaufischer Zeit unter Friedrich II. (1212–1250) in Sizilien, in Frankreich unter Ludwig dem Heiligen (1226–1270) erkennen. Dabei ging es um die Bildung zen- traler Verwaltungsstrukturen unter monarchischer Autorität (Beamte, Gerichte, Steuer, Heer) und weg vom vertraglichen, persönlichen Treue- verhältnis zwischen König und Vasall. Dies erforderte eine Strukturie- rung der Herrschaftsgebiete mit regionalen Obrigkeiten, eingebettet aber in ein Reich, in eine civitas una.3225 1Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Ansprache, die der Autor am 9. Juni 2006 anlässlich eines Empfangs für die in Liechtenstein akkreditierten Botschafter gehal- ten hat. 2Nähere Auskunft zu demografischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Belangen gibt das Statistische Jahrbuch, Fürstentum Liechtenstein. Das jeweils aktuelle Jahrbuch erscheint zum Jahresende. Im Jahr 2006 erschien Bd. 30. Hrsg. Amt für Volkswirtschaft des Fürstentums Liechtenstein. 3Malin 1955, S. 5–22; Pállinger 2005, S. 54–58; Wildhaber 1982, S. 133–138.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.