Volltext: Kleinstaaten in Europa

Die beiden anderen ehemaligen Bundesmitglieder, die eigenständig blieben, waren die Kleinstaaten Luxemburg und Liechtenstein. Das Grossherzogtum Luxemburg hatte seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts eine sehr wechselvolle Geschichte durchlaufen.22Einerseits war es auf dem Wiener Kongress als selbständiger Staat anerkannt worden, anderer- seits war es erheblich verkleinert worden, zuletzt 1839, als es den grösse- ren Teil seines Staatsgebiets an Belgien abtreten musste. Der kleinere Rest wurde als unabhängiger Staat von den europäischen Grossmächten aner- kannt. Allerdings wurde Luxemburg weiterhin (wie seit 1815) in Perso- nalunion vom König der Niederlande regiert. Die politische Unabhän- gigkeit Luxemburgs wurde nach dem Ende des Deutschen Bundes und dem von Bismarck vereitelten Versuch Napoleons III., das Grossherzog- tum als Kompensation für den preussischen Gebiets- und Machtzuwachs nach 1866 an Frankreich anzuschliessen, im Londoner Vertrag vom 11. Mai 1867 erneut von den europäischen Grossmächten bekräftigt, wobei zugleich die Neutralität Luxemburgs festgeschrieben wurde. Im Jahr 1867 manifestierte sich in Luxemburg auch ein dezidiertes Nationalbewusstsein, das sich in einer breiten Petitionsbewegung für den Erhalt der Unabhängigkeit niederschlug.23Ein Jahr später wurde eine neue demokratische Verfassung in Kraft gesetzt. Luxemburg konstitu- ierte sich nun als eigene Nation, ein Prozess, der 1890 definitiv abge- schlossen wurde, als die Personalunion mit den Niederlanden beendet und mit Grossherzog Adolf aus dem Haus Nassau-Weilburg eine eigene Dynastie etabliert wurde. Luxemburg hatte als «Pufferstaat» zwischen Frankreich und Preussen-Deutschland die politischen und territorialen Umwälzungen von 1866/70 überlebt und vermochte es, als Kleinstaat eine eigene Nationalität auszubilden. Es war mithin am Ende des 19. Jahr - hunderts auch kein «Kleinstaat ohne Nation» mehr, sondern ein kleiner Nationalstaat, dessen Unabhängigkeit wesentlich darauf beruhte, dass er im internationalen System eine strikte Neutralität einhielt. Die aussenpo- litische Neutralität war und ist ja auch im Fall von San Marino und noch 132Jürgen 
Müller 22Vgl. dazu Peter Hacker, Die Anfänge eines eigenen Nationalbewusstseins? Eine po- litische Geschichte Luxemburgs von 1815 bis 1866. Trier 2005; Gilbert Trausch, His- toire du Luxembourg. Luxemburg 1992; Christian Calmes/Danielle Bossaert, Ge- schichte des Grossherzogtums Luxemburg. Von 1815 bis heute. Luxemburg 1996. 23Christian Calmes, 1867. L’Affaire du Luxembourg. (Histoire contemporaine du Grand-Duché de Luxembourg, VII.) Luxemburg 1967.
	        

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